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Entscheidung 3 Ob 120/11k×

Entscheidung 3 Ob 120/11k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011849 Rechtssatz 10.11.1948Zivilrecht
Mit der Begründung des Fruchtgenusses tritt der Fruchtnießer im Sinn des § 1120 ABGB in bestehende Bestandverträge ein. Er kann aber die Rechte aus dem Bestandverhältnis an einen Dritten, so auch an den Eigentümer der Liegenschaft abtreten.
RS0037606 Rechtssatz 16.06.1964Zivilrecht
Die Stellung eines "Eventualbegehrens" für den Fall der Abweisung des gegen eine andere Person gerichteten Klagebegehrens ist unzulässig.
RS0046440 Rechtssatz 13.09.1990Zivilrecht
Seit der ZPNov 1983 gehören alle im § 49 Abs 2 Z 5 JN bezeichneten Streitigkeiten vor das Gericht, in dessen Sprengel die Sache liegt. Unter § 49 Abs 2 Z 5 JN fallen seit der ZPNov 1983 nicht nur Feststellungsklagen auf Bestehen oder Nichtbestehen eines Bes …
RS0083003 Rechtssatz 27.07.1995Zivilrecht
Im Rechtsstreit um die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrages (hier: Kaufvertrages) bilden sämtliche Vertragsparteien eine notwendige Streitgenossenschaft, sodass in einem solchen Fall alle Vertragspartner auf der Beklagtenseite Parteistellung einnehm …
RS0116215 Rechtssatz 29.01.2002Zivilrecht
Hat ein Senat des Obersten Gerichtshofes gemäß § 5 OGHG in einer bestimmten Rechtssache entschieden, so ist dessen Entscheidung, die eine solche des Obersten Gerichtshofs als der höchsten Instanz ist, im innerstaatlichen Instanzenzug nicht mehr überprüfbar, …
RS0117577 Rechtssatz 29.04.2003Zivilrecht
Da der Oberste Gerichtshof gemäß Art 92 Abs 1 B-VG die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen ist und dessen Entscheidungen im innerstaatlichen Instanzenzug nicht mehr überprüfbar sind, sondern die Rechtslage im entschiedenen Einzelfall endgültig klären, …