Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 127/14v×

Entscheidung 3 Ob 127/14v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008715 Rechtssatz 12.07.1984Zivilrecht
Nach § 5 ABGB sind nur die nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes verwirklichten Sachverhalte nach dem neuen Gesetz zu beurteilen, vorher geschehene Handlungen und analog sonstige Sachverhalte aber wie vorher entstandene Rechte weiterhin dem alten Gesetz zu …
RS0008733 Rechtssatz 17.02.1982Zivilrecht
Verfahrensgesetze sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde, immer nach dem letzten Stand anzuwenden; die Vorschriften der §§ 3, 4 IPRG sind daher auch auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Inkrafttreten des IPRG verwirkli …
RS0046060 Rechtssatz 31.01.1990Zivilrecht
Der Grundsatz des § 29 JN (perpetuatio fori) gilt nur für die Zuständigkeit, nicht aber für die Zulässigkeit des Rechtsweges. Deren nachträglicher Fortfall hat immer die Nichtigerklärung des gesamten Verfahrens und die Zurückweisung der Klage zur Folge. Die …
RS0046249 Rechtssatz 03.03.1993Zivilrecht
Die im Rekurs an den Obersten Gerichtshof erstmals aufgeworfene Frage der Unzulässigkeit des Rechtsweges ist ungeachtet des Umstandes, dass bislang ein derartiger Einwand nicht erhoben wurde, gemäß § 42 Abs 1 JN vorweg zu prüfen, zumal sich die Untergericht …
RS0046861 Rechtssatz 02.09.1992Zivilrecht
Die Zulässigkeit des streitigen (außerstreitigen) Rechtsweges ist aber in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft von Amts wegen wahrzunehmen. Eine Verletzung der Grenzen des streitigen Rechtsweges bewirkt Nichtigkeit; § 104 Abs 3 JN und § 38 Abs 1 AS …
RS0053868 Rechtssatz 20.06.1989Zivilrecht
Entsprechend den Grundsätzen der sukzessiven Kompetenz hat das Gericht nicht die Verwaltungsentscheidung zu prüfen, sondern ein eigenes Verfahren durchzuführen und auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen vollkommen neu zu entscheiden.
RS0063070 Rechtssatz 27.02.1995Zivilrecht
Das in § 70 Abs 2 und § 77 Abs 1 oö JagdG idF LGBl 1990/2 eingerichtete Verfahren, das nach der Entscheidung einer Jagdschadenskommission und Wildschadenskommission über Ansprüche auf Ersatz von Jagdschäden und Wildschäden eine sukzessive Kompetenz der orde …
RS0117047 Rechtssatz 05.12.2002Zivilrecht
Die zu § 117 WRG entwickelte Rechtsprechung über die sukzessive Kompetenz der Gerichte in wasserrechtlichen Entschädigungssachen ist auch auf § 77 Abs 1 oöJagdG anzuwenden. Demnach kann das Gericht zur Entscheidung über Ansprüche wegen Jagdschäden und Wilds …
RS0129722 Rechtssatz 18.09.2014Zivilrecht
Entgegen der Entscheidung 4 Ob 103/14x ist die sukzessive Kompetenz des ordentlichen Gerichts in vor dem 1.1.2014 anhängigen Verfahren nicht weggefallen.