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Entscheidung 3 Ob 13/12a×

Entscheidung 3 Ob 13/12a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016963 Rechtssatz 26.01.1977Zivilrecht
Der echte Garantievertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Er kann nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit mit verschiedenem Inhalt geschlossen werden. In der Regel übernimmt der Garantiegeber mit einem solchen selbständigen, oftmals einseitig verbindlichen (n …
RS0016978 Rechtssatz 22.10.1986Zivilrecht
Der Garant kann gegenüber dem Begünstigten insbesondere auch Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von ihm gegenüber bestehenden Sorgfaltspflichten einwenden.
RS0016992 Rechtssatz 23.02.1977Zivilrecht
Bei einer abstrakten Bankgarantie ist der Garantievertrag vom Bestand der gesicherten Hauptschuld grundsätzlich unabhängig, also nicht akzessorisch. Besonders scharf betont ist die Abstraktheit bei einer Garantie "auf erstes Abfordern" oder "ohne Einwendung …
RS0016993 Rechtssatz 22.10.1986Zivilrecht
Bei einer Kreditgarantie gehören zur Verletzung der dem Begünstigten gegenüber dem Garanten bestehenden Sorgfaltspflichten besonders der Fall der Aufgabe anderweitiger Sicherheiten im Sinne des analog anwendbaren § 1360 letzter Satz ABGB oder der Fall der H …
RS0017012 Rechtssatz 16.01.1992Zivilrecht
Das Zahlungsversprechen: "auf erste Aufforderung" bedeutet in aller Regel, dass dem Begünstigten eine abstrakte Rechtsposition eingeräumt werden soll, also eine Garantie vorliegt; die Wendung "wie garantieren" muss nicht verwendet werden.
RS0017236 Rechtssatz 22.10.1986Zivilrecht
Bei einem Garantievertrag in der Form der sogenannten dreipersonalen Garantie, scheidet die Geltendmachung von Gegenforderungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen dem Garanten und dem Dritten einerseits sowie zwischen dem Dritten und dem Begünstigten andere …
RS0032166 Rechtssatz 15.10.1964Zivilrecht
Zur Unterscheidung zwischen Bankgarantie und Bürgschaft.