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Entscheidung 3 Ob 131/19i×

Entscheidung 3 Ob 131/19i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014158 Rechtssatz 11.01.1966Zivilrecht
Eine Willenserklärung nach § 863 ABGB kann dann vorliegen, wenn derjenige, der das zu beurteilende Verhalten setzt, nicht den Willen gehabt hat, der der Erklärung entspricht; denn für die Maßgeblichkeit einer stillschweigenden Willenserklärung ist der Eindr …
RS0014240 Rechtssatz 26.10.1955Zivilrecht
Zum konkludenten Verzicht auf die Geltendmachung der Einrede der Versäumung der Rügefrist.
RS0014264 Rechtssatz 16.09.1980Zivilrecht
In der Regel ist ein schlüssiger Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung der Verspätung der Mängelrüge etwa in der Verbesserungszusage (HS 1792, 1840 ua) oder im Verbesserungsversuch (HS 1777, SZ 48/56 ua) zu erblicken.
RS0014532 Rechtssatz 19.01.1955Zivilrecht
Treu und Glauben im geschäftlichen Verkehr verlangen, dass eine als verspätet erkennbare Rüge vom Vertragspartner, an den sie gerichtet ist, ausdrücklich zurückgewiesen wird. Wenn eine Verspätung der Rüge der Mängelanzeige nicht zu entnehmen ist, kann darau …
RS0018534 Rechtssatz 10.09.1985Zivilrecht
Die Bemessung des im Rahmen der Rückabwicklung nach § 921 Satz 2 ABGB zu leistenden Benützungsentgeltes nach dem ortsüblichen Mietzins würde bei Sachen, die auf lange Zeit üblicherweise nicht gemietet, sondern käuflich erworben werden, weil ein Benützungsen …
RS0042555 Rechtssatz 28.03.1995Zivilrecht
Wie eine Erklärung im Einzelfall aufzufassen ist, ob eine Offerte inhaltlich ausreichend bestimmt ist und insbesondere, ob in ihr ein endgültiger Bindungswille des Antragstellers zum Ausdruck kommt, ist jeweils nur nach den besonderen Umständen des Einzelfa …
RS0062648 Rechtssatz 11.12.1985Zivilrecht
Die Bestimmung des § 377 HGB ist abdingbar.
RS0119743 Rechtssatz 12.01.2005Zivilrecht
Die Präklusion des Vorbringens iSd § 179 ZPO greift erst nach der Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens der Parteien in der vorbereitenden Tagsatzung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) ein. Denn die Parteien können in der Tagsatzung nach § 258 …