Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 141/12z×

Entscheidung 3 Ob 141/12z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005936 Rechtssatz 23.06.1981Zivilrecht
Die im Verlassenschaftsverfahren vor dem Abhandlungsgericht oder vor dem Gerichtskommissär mündlich abgegebene Erbsentschlagungserklärung wird - ebenso wie die Erbserklärung - erst mit der eigenhändigen Unterfertigung des hierüber aufgenommenen Protokolls d …
RS0006035 Rechtssatz 10.10.1962Zivilrecht
Gibt der eingesetzte Erbe die Erbserklärung ab und wird diese vom Gericht angenommen, so kommt der Ersatzerbe nicht zum Zuge und ist nicht als Beteiligter des Verlassenschaftsverfahrens anzusehen.
RS0007936 Rechtssatz 10.05.1950Zivilrecht
Es bleibt den in einem Testamente eingesetzten gesetzlichen Erben unbenommen, sich auf Grund des Gesetzes zu Erben zu erklären, wenn sie die Ungültigkeit des Testamentes behaupten oder dem Testamente eine Auslegung geben, die ihre Erbansprüche auf Grund des …
RS0007938 Rechtssatz 23.01.1962Zivilrecht
Diese Gesetzesstelle ist einschränkend auszulegen (gleicher Rechtssatz wie 1 Ob 317/60 uva). Aber nur wenn feststeht, dass der Erbrechtstitel, auf den die Erbserklärung gegründet wird, nie zu einer Einantwortung des Nachlasses an den Erbserklärten führen ka …
RS0013026 Rechtssatz 26.08.1959Zivilrecht
Einer ausdrücklichen Annahme der Entschlagungserklärung durch das Gericht, wie dies für die Erbserklärung vorgeschrieben ist, bedarf es nicht.
RS0013035 Rechtssatz 13.11.1975Zivilrecht
Der Zweck des § 808 ABGB besteht nicht darin, dem gesetzlichen Erben die Bestreitung der Gültigkeit der letztwilligen Verfügung unmöglich zu machen. Die Gesetzesstelle schützt nur gültige letztwillige Anordnungen.
RS0013043 Rechtssatz 02.03.1949Zivilrecht
Die Erklärung, eine Erbschaft auszuschlagen, kann ebensowenig wie eine Erbserklärung (§ 806 ABGB) widerrufen werden. Ob die Erbserklärung oder die Ausschlagung der Erbschaft frei oder unter Zwang erfolgt ist, kann nur im streitigen und nicht im Verlassensch …
RS0107893 Rechtssatz 19.06.1997Zivilrecht
Im Zwischenverfahren über die Identität der vom Kläger gewollten beklagten Partei und der nach seinen Klageangaben tatsächlich als geklagt anzusehenden Person ist jede vom Gericht (erster oder zweiter Instanz) als Partei behandelte Person verfahrensbeteilig …
RS0120290 Rechtssatz 03.11.2005Zivilrecht
Der Rechtsmittelwerber hat die Zulässigkeit der Neuerungen zu behaupten und schlüssig darzulegen, dass es sich bei der Verspätung (Unterlassung) des Vorbringens um eine entschuldbare Fehlleistung handelt.