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Entscheidung 3 Ob 150/14a×

Entscheidung 3 Ob 150/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000217 Rechtssatz 12.10.1972Zivilrecht
Das Bewilligungsgericht hat bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zu prüfen, ob das Begehren (§ 54 EO) durch den Exekutionstitel gedeckt ist (§ 7 EO). Es hat hierbei die Verpflichtung nur auf Grund des Titels festzustellen; es hat nicht zu untersuc …
RS0004649 Rechtssatz 30.03.1979Zivilrecht
Der eigentliche Inhalt des nachbarrechtlichen Untersagungsanspruches ist, dass der Verpflichtete dafür zu sorgen hat, dass sein Nachbar nicht durch Immissionen beeinträchtigt wird, wobei die Art, wie dies zu geschehen hat, dem Verpflichteten überlassen blei …
RS0010057 Rechtssatz 16.06.1993Zivilrecht
Die Funktion der im Zuge einer Unterlassungsexekution zu verhängenden Strafen, liegt darin, einerseits der gesetzlichen Strafdrohung Gewicht zu verschaffen und damit schon für den vor der Verhängung der Strafen liegenden Zeitraum das Zuwiderhandeln gegen da …
RS0012388 Rechtssatz 29.09.1993Zivilrecht
Welche Geldstrafe im Einzelfall tatsächlich zu verhängen ist, kommt immer auf die konkreten Umstände an.
RS0041260 Rechtssatz 06.06.1978Zivilrecht
Bei reinen Unterlassungsklagen ist keine Leistungsfrist zu setzen.
RS0041265 Rechtssatz 06.06.1978Zivilrecht
Die Bestimmung des § 409 ZPO ist auf reine Unterlassungsansprüche nicht anzuwenden. Die urteilsmäßige Verpflichtung zu einer reinen Unterlassung - also nicht zu einer Unterlassung, die auch ein positives Tun, wie etwa eine Beseitigung, umfasst - tritt daher …
RS0114017 Rechtssatz 13.07.2000Zivilrecht
Es besteht kein zwingender Anlass, Rechtfertigungsgründe und daraus resultierende Ausnahmen vom gerichtlichen Verbot in den Spruch aufzunehmen, gelten diese doch auf Grund des Gesetzes unabhängig davon, ob sie im Spruch des Unterlassungsgebotes ausdrücklich …
RS0124964 Rechtssatz 24.03.2009Zivilrecht
Auch Verstöße gegen die Offenlegungspflicht der §§ 277 und 278 UGB unterliegen der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung. Bei Vorliegen der weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs 1 Z 1 UWG können daher im Fall der Verletzung der Offenlegungspflicht la …