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Entscheidung 3 Ob 154/18w×

Entscheidung 3 Ob 154/18w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043962 Rechtssatz 23.10.1974Zivilrecht
Art 6 MRK enthält zur Frage der Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen kein Wort, geschweige denn dazu, ob Rechtsmittel einseitig oder zweiseitig zu sein haben. Art 6 Abs 1 MRK gibt nicht einmal Anspruch auf einen mehrinstanzigen Rechtsweg.
RS0044092 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Dieser Rechtsmittelausschluss steht nicht in Widerspruch zu Art 92 Abs 1 B-VG. Die Garantie eines durchlaufenden Instanzenzuges an den OGH ist nämlich aus dieser Verfassungsbestimmung nicht abzuleiten (Adamovich - Funk, Österreichisches Verfassungsrecht 3.A …
RS0044456 Rechtssatz 28.06.1994Zivilrecht
Ein bestätigender Beschluss liegt nur dann vor, wenn entweder in beiden Instanzen meritorisch oder formal entschieden wurde.
RS0044509 Rechtssatz 27.05.1992Zivilrecht
Weist das Gericht zweiter Instanz den Rekurs gegen die Ablehnung der Annahme einer Befangenheit des Richters durch das Gericht erster Instanz in einem Zwischenverfahren ohne Vornahme einer meritorischen Prüfung der Ablehnungsgründe aus formellen Gründen zur …
RS0045974 Rechtssatz 10.01.1962Zivilrecht
Unzulässigkeit eines Rekurses in einem Inzidenzverfahren über die Ablehnung eines Richters, der gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz gerichtet ist, mit dem dieses einen Rekurs zurückweist.
RS0046010 Rechtssatz 10.10.1991Zivilrecht
Als Sonderregelung über die Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern verdrängt § 24 Abs 2 auch jede allgemeine Regel über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen in den einzelnen Verfahren. Daran hat sich auch durch die Erweiterte WGN 19 …
RS0053031 Rechtssatz 14.07.1993Zivilrecht
Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO.
RS0074613 Rechtssatz 28.07.1995Zivilrecht
Das sich aus Art 6 MRK ergebende Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug oder - wo ein solcher besteht - auf Gerichtsbarkeit in allen Instanzen; es gewährt daher auch keinen Zugang zu einem Höchstgericht. Es bedarf daher …
RS0074833 Rechtssatz 10.01.1991Zivilrecht
Rechtsmittelbeschränkungen auf Grund des Wertes des Entscheidungsgegenstandes bilden ebensowenig einen Verstoß gegen die MRK wie Bestimmungen über die Bewertung des Streitgegenstandes.
RS0098751 Rechtssatz 30.04.1996Zivilrecht
Nach § 24 Abs 2 JN ist nach ständiger Rechtsprechung gegen die Entscheidung der zweiten Instanz, mit der die Zurückweisung eines Ablehnungsantrages bestätigt wurde, kein weiteres Rechtsmittel zulässig. (Hier: § 6 Abs 1 GKoärG).
RS0122963 Rechtssatz 29.11.2007Zivilrecht
§ 24 Abs 2 JN schließt im Fall der „Zurückweisung" eines Ablehnungsantrags durch das Gericht erster Instanz den Revisionsrekurs bei bestätigender Entscheidung generell aus, und zwar unabhängig davon, ob das Erstgericht den Antrag meritorisch behandelt und d …