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Entscheidung 3 Ob 162/10k×

Entscheidung 3 Ob 162/10k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002495 Rechtssatz 28.08.1973Zivilrecht
Das für die Zulässigkeit des Rechtsmittels im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn der Entscheidung nur mehr theoretisch-abstrakte Bedeutung zukäme, da es nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanzen ist, über bl …
RS0003128 Rechtssatz 16.05.1960Zivilrecht
Einer allfälligen Nichtigkeit des Zuschlages steht die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses entgegen (Vgl E d OGH GlUNF 2828, RSpr 1930 Nr 62).
RS0003220 Rechtssatz 15.05.1968Zivilrecht
Die im § 187 Abs 1 EO festgelegte Rekursfrist von 14 Tagen gilt absolut, also auch gegenüber dem vom Versteigerungstermin aus einem Versehen des Gerichtes nicht verständigten Beteiligten.
RS0003227 Rechtssatz 18.11.1981Zivilrecht
Es bestehen keine Bedenken, dass § 187 Abs 1 letzter Satz EO, eingeführt durch die 1. GEN, nicht verfassungsmäßig wäre.
RS0041770 Rechtssatz 08.01.1963Zivilrecht
Die Beschwer muss zur Zeit der Einlegung des Rechtsmittels gegeben sein und zur Zeit der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen; andernfalls ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen (unter ausdrücklicher Ablehnung von 2 Ob 12/62, JBl …
RS0113506 Rechtssatz 26.04.2000Zivilrecht
Geht es bloß um den Beginn einer speziellen Rechtsmittelfrist, die in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem Zweck des Grundverkehrsrechtes (Kontrolle des Verkehrs mit bestimmten Liegenschaften) steht, wird diese Regelung (§ 187 Abs 1 letzter Satz EO) durc …
RS0118674 Rechtssatz 25.02.2004Zivilrecht
Wenn auch die Höhe des Schätzwerts mit einem Rekurs gegen das Versteigerungsedikt grundsätzlich nicht bekämpft werden kann, so kann doch mit einen solchen Rekurs insb die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Unterlassung der Aufforderung zur Geltendmachu …