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Entscheidung 3 Ob 166/17h×

Entscheidung 3 Ob 166/17h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0048154 Rechtssatz 10.02.1988Zivilrecht
Die Vertretung eines Minderjährigen in einem gegen ihn eingeleiteten Passivprozess bedarf keiner besonderen pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.
RS0081672 Rechtssatz 10.10.1995Zivilrecht; Strafrecht
Die - sofort wirksame - Bestellung eines einstweiligen Sachwalters nach § 238 Abs 2 AußStrG schränkt die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Wirkungskreis des einstweiligen Sachwalters ein.
RS0107438 Rechtssatz 27.03.1997Zivilrecht
Die Sanierung eines bisher ohne Sachwalter durchgeführten Verfahrens erfordert dessen Erklärung, daß das bisherige Verfahren genehmigt wird.
RS0110082 Rechtssatz 08.06.1998Zivilrecht
Die Zuweisung von Angelegenheiten an den Sachwalter und damit die entsprechende Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Behinderten wirkt nur rechtsgestaltend für die Zukunft. Eine im Verfahren über eine Nichtigkeitsklage hingegen geforderte Beurteilung de …
RS0125145 Rechtssatz 26.03.2009Zivilrecht
Nach § 5 Abs 1 AußStrG hat das Gericht in jeder Lage des Verfahrens (also auch noch im Rechtsmittelverfahren) zur Beseitigung des Mangels der Verfahrensfähigkeit das Erforderliche anzuordnen. Das Rechtsmittelgericht hat die nach seiner Meinung unterlassenen …
RS0125589 Rechtssatz 21.12.2009Zivilrecht
Mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Sachwalterbestellung wird die betroffene Person im Wirkungskreis des Sachwalters in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Auch wenn sie, etwa in einem lucidum intervallum, tatsächlich einsichts- und urtei …
RS0132300 Rechtssatz 21.02.2018Zivilrecht
Allein durch die Bestellung des einstweiligen Sachwalters kommt es nicht zur konstitutiven Beschränkung der Geschäftsfähigkeit. Eine solche muss vielmehr vom Gericht ausdrücklich angeordnet werden (so bereits 10 ObS 25/16y).