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Entscheidung 3 Ob 191/11a×

Entscheidung 3 Ob 191/11a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017832 Rechtssatz 24.10.1990Zivilrecht
Als Mittel der ergänzenden Vertragsauslegung kommen der hypothetische Parteiwille, die Übung des redlichen Verkehrs, der Grundsatz von Treu und Glauben sowie die Verkehrsauffassung in Betracht, wobei unter diesen Aspekten keine feste Rangfolge besteht, sond …
RS0018023 Rechtssatz 16.06.1982Zivilrecht
Welche Streitigkeiten von der Schiedsvereinbarung umfasst sind, ist auf Grund ihres - nach dem Parteiwillen auszulegenden - Inhalts zu ermitteln.
RS0018093 Rechtssatz 17.09.1952Zivilrecht
Die Auslegungsregeln des § 914 ABGB sind auch bei Auslegung eines Schiedsvertrages heranzuziehen.
RS0044997 Rechtssatz 27.05.1982Zivilrecht
Entscheidend für die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes ist der Text der Schiedsvereinbarung mit Berücksichtigung vernünftiger und den Zweck der Vereinbarung favorisierender Auslegung. Eine ausdehnende Auslegung der Wirksamkeit auf ergänzende Abkommen zum u …
RS0045045 Rechtssatz 03.09.1986Zivilrecht
Schiedsvereinbarungen sind als Prozesshandlungen (Prozessverträge) zu beurteilen. Zur Auslegung des Schiedsvertrages sind daher grundsätzlich die Vorschriften des Prozessrechts heranzuziehen, was aber nicht ausschließt, den von den Parteien mit der Schiedsg …
RS0045066 Rechtssatz 27.05.1982Zivilrecht
Der äußerste Wortsinn ist jedenfalls die Grenze für die Auslegung einer Schiedsgerichtsvereinbarung.
RS0045161 Rechtssatz 07.02.1990Zivilrecht
Die Vereinbarung eines statutarischen (institutionellen) ständigen Schiedsgerichtes ist nur im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches desselben wirksam.
RS0102370 Rechtssatz 26.03.1996Zivilrecht
Bei Wegfall eines in einem Gesetz als Organ einer beruflichen Standesvertretung vorgesehenen Schiedsgerichts, zufolge einer Gesetzesänderung, erlischt eine Schiedsvereinbarung von selbst, ohne daß es eines rechtgestaltenden richterlichen Ausspruchs nach § 5 …
RS0127277 Rechtssatz 08.11.2011Zivilrecht
Eine Schiedsvereinbarung ist dann iSd § 584 Abs 1 zweiter Satz ZPO undurchführbar, wenn das vereinbarte Schiedsgericht nicht mehr existiert und mangels Feststellbarkeit der Bestellung und Zusammensetzung sowie der Schiedsordnung des seinerzeitigen Schiedsge …