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Entscheidung 3 Ob 193/01f×

Entscheidung 3 Ob 193/01f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

3Ob193/01f

Entscheidungsdatum

29.08.2001

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien

1.) Anton S*****, und 2.) Herbert N*****, beide vertreten durch Dr. Bernhard Steinbüchler und Mag. Harald Mühlleitner, Rechtsanwälte in St.Florian, gegen die beklagte Partei Karl H*****, wegen Widerspruchs gemäß Paragraph 84, EO, über den (unrichtig als "Berufung" bezeichneten) Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichtes Wels als Berufungsgericht vom 30. Mai 2001, GZ 22 R 158/01v-81, womit die Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Peuerbach vom 13. April 2000, GZ C 292/99p-37, zurückgewiesen wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Rekurs wird zurückgewiesen.

Text

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Das Rekursgericht hat die Berufung des Beklagten mit zutreffender Begründung zurückgewiesen. Die Parteien müssen sich gemäß Paragraph 27, Absatz eins, ZPO vor allen höheren Gerichten durch Rechtsanwälte vertreten lassen (absolute Anwaltspflicht). Die Berufung ist mit anwaltlich gefertigtem Schriftsatz zu erheben (Paragraph 465, Absatz eins, ZPO). Der Beklagte hat trotz Aufforderung die Berufung nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigen lassen. Da der Antrag des Beklagten auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit rechtskräftig abgewiesen wurde, kann er sich nicht darauf berufen, es sei ihm aus finanziellen Gründen nicht möglich, einen Rechtsanwalt zu finden.

Anmerkung

E63577 03A01931

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:0030OB00193.01F.0829.000

Dokumentnummer

JJT_20010829_OGH0002_0030OB00193_01F0000_000

Rechtssätze aus dieser Entscheidung