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Entscheidung 3 Ob 204/17x×

Entscheidung 3 Ob 204/17x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035972 Rechtssatz 29.04.1981Zivilrecht
Bietet ein Teilurteil für das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit der Kostenwertfestsetzung, sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens in der diesen Teil des Prozessgegenstandes abschließend erledigenden Entscheidung ziffernmäßig zu bestimmen (Fasching II, …
RS0064426 Rechtssatz 26.04.1977Zivilrecht
Sowohl § 30 Abs 1 Z 1 als auch § 31 Abs 1 Z 2 1.Fall KO setzt voraus, dass sich die bekämpften Rechtshandlungen auf die bereits bestehende Gläubigerstellung des Anfechtungsgegners auswirken sollen. Betreffen sie jedoch gleichzeitig oder später begründete Gl …
RS0064726 Rechtssatz 08.05.1984Zivilrecht
Sogenannte "Zug-um-Zug-Geschäfte" sind nicht nach § 31 Abs 1 Z 2 KO anfechtbar.
RS0111466 Rechtssatz 15.12.1998Zivilrecht
Zug-um-Zug-Geschäfte können nicht nach § 31 Abs 1 Z 1 erster Fall KO angefochten werden, weil die Gläubigerstellung erst gleichzeitig mit der Sicherung oder Befriedigung begründet wird.
RS0112125 Rechtssatz 27.05.1999Zivilrecht
Wenn auch ein revolvierender Kontokorrentkredit bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in die Zahlungseingänge und Kreditausnützungen zergliedert werden kann (4 Ob 306/98y), muß dies bei einem Überziehungskreditrahmen schon geschehen. Der Kreditnehmer hat n …
RS0117945 Rechtssatz 24.06.2003Zivilrecht
Auch bei der Überziehung des vereinbarten Rahmens eines revolvierenden Kontokorrentkredits ist bei der Anfechtung einer Kredittilgung nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO, auch wenn die tatsächliche höhere Ausnützung des vereinbarten Kreditrahmen von der Bank …