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Entscheidung 3 Ob 205/19x×

Entscheidung 3 Ob 205/19x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006157 Rechtssatz 09.07.1969Zivilrecht
Das Genehmigungsverfahren wird im ausschließlichen Interesse des Pflegebefohlenen geführt. In die Rechte Dritter wird durch die bloße Genehmigung eines Antrages nicht eingegriffen, daher steht Dritten (hier: Finanzprokurator beziehungsweise öffentlicher Ver …
RS0006210 Rechtssatz 25.04.1972Zivilrecht
So wie der Vertragspartner des Minderjährigen kein Recht auf Genehmigung des Vertrages hat, hat er auch kein Recht auf eine Verweigerung dieser Genehmigung, weil die Frage der Genehmigung nur vom Pflegschaftsgericht und nur unter Bedachtnahme auf die Intere …
RS0006212 Rechtssatz 11.02.1959Zivilrecht
Im Genehmigungsverfahren kommt einem Dritten, der behauptet, dass seine Rechte durch einen mit dem Minderjährigen abgeschlossenen Vertrag verletzt werden, keine Parteistellung zu.
RS0006225 Rechtssatz 12.09.1951Zivilrecht
Der Vertragsgenosse ist nicht berechtigt, gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit dem Pflegebefohlenen abzuschließenden Vertrages ein Rechtsmittel zu ergreifen.
RS0006610 Rechtssatz 10.09.1985Zivilrecht
Dritte Personen haben kein Antragsrecht und auch keinen Anspruch auf Bestellung eines Sachwalters. Es ist daher auch über eine Mitteilung solcher Personen ein Einstellungsbeschluss nicht erforderlich, wenn nach den Verfahrensergebnissen die Bestellung eines …
RS0050064 Rechtssatz 29.11.1989Zivilrecht
Der Erbe kann aus einer durch Verletzung der pflegschaftsgerichtlichen Fürsorgepflicht verursachten Schmälerung seines Erbes, da dieser nicht vom Schutzzweck der Fürsorgepflicht erfasst ist, keine Amtshaftungsansprüche gegen den Bund ableiten; er bleibt auf …
RS0123647 Rechtssatz 26.06.2008Zivilrecht
In einem gerichtlichen Genehmigungsverfahren kommt (nur) dem betroffenen Pflegebefohlenen Parteistellung zu; er allein ist auch rechtsmittellegitimiert.