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Entscheidung 3 Ob 214/14p×

Entscheidung 3 Ob 214/14p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011547 Rechtssatz 27.09.1961Zivilrecht
Überträgt der Eigentümer zweier Liegenschaften die herrschende und die dienende an verschiedene Personen, so kann der Erwerber der herrschenden die Einverleibung einer Servitut begehren, wenn der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Übertragung durch offen …
RS0011554 Rechtssatz 14.05.1980Zivilrecht
Der Grundsatz, dass der Zustand den der bisherige gemeinsame Eigentümer dadurch schafft, dass er ein Grundstück dazu bestimmt, dem anderen zu dienen, im Zweifel als fortbestehend anzusehen ist, kann nur für Anlagen gelten, aus denen sich für den Erwerber ga …
RS0011574 Rechtssatz 30.08.1950Zivilrecht
Eine Grunddienstbarkeit erlischt nicht durch die Möglichkeit, die mit der Dienstbarkeit verbundenen Vorteile auch auf anderem Weg erreichen zu können.
RS0011582 Rechtssatz 06.12.1978Zivilrecht
Eine Dienstbarkeit kann nur bestehen, wenn sie für das herrschende Grundstück nützlich und bequem ist, und erlischt, wenn sie zwecklos wird.
RS0011618 Rechtssatz 22.02.1984Zivilrecht
Bei Übereignung einer zweier Liegenschaften desselben Eigentümers, von welchen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht auch ohne Verbücherung eine Dienstbarkeit. Auf diese Weise kann die Servitut nicht nur für den Erwerber, so …
RS0011643 Rechtssatz 25.06.1963Zivilrecht
Stillschweigende Dienstbarkeitsbestellung bei Auseinanderfallen des bisher gleichen Eigentumes an zwei Liegenschaften, wobei der Erwerber der dienenden Liegenschaft die bisher faktisch bestehende Dienstbarkeit derselben kannte oder im Hinblick auf offenkund …
RS0011664 Rechtssatz 11.07.1979Zivilrecht
Beim Erwerb von Dienstbarkeiten durch Ersitzung kann von der Natur und dem Zweck der "Bestellung" im wörtlichen Sinn nicht gesprochen werden. Bei ersessenen Dienstbarkeiten kommt es daher darauf an, zu welchen Zweck das dienstbare Gut während der Ersitzungs …
RS0011699 Rechtssatz 13.02.1963Zivilrecht
Eine Dienstbarkeit erlischt zwar auch dann, wenn sie infolge Veränderung der Umstände dem herrschenden Gut keinen Vorteil mehr bringt; doch ist dies bei einer Wegeservitut nur dann anzunehmen, wenn die nun zur Verfügung gestellte Straße nach Lage und Bescha …
RS0011701 Rechtssatz 16.12.1982Zivilrecht
Voraussetzung für das Erlöschen einer Servitut iSd § 484 ABGB ist, dass die Dienstbarkeit ihren Sinn ganz verloren hat. Jeder auch nur einigermaßen ins Gewicht fallender Vorteil genügt für die Aufrechterhaltung des erworbenen Rechtes.
RS0032516 Rechtssatz 29.01.1974Zivilrecht
Ein konstitutives Anerkenntnis liegt vor, wenn der Schuldner die durch eine ernstliche Rechtsbehauptung des Gläubigers entstandene Unsicherheit durch die Erklärung beseitigt, die Verpflichtung auch für den Fall, dass sie bisher nicht bestanden haben sollte, …
RS0033001 Rechtssatz 30.08.1973Zivilrecht
Durch das konstitutive Anerkenntnis entsteht kein abstraktes Schuldverhältnis; Verpflichtungsgrund bleibt vielmehr der der behaupteten Schuld (Ehrenzweig 2.Auflage I/1; 361; EvBl 1973/106).
RS0110121 Rechtssatz 27.05.1998Zivilrecht
Durch ein Anerkenntnis wird die bisherige Unsicherheit endgültig beseitigt; es bleibt auch gültig, wenn später eindeutig nachweisbar ist, was im Zeitpunkt des Anerkenntnisses noch strittig oder unsicher war. Das Anerkenntnis entfaltet somit wie ein Vergleic …
RS0114623 Rechtssatz 11.01.2001Zivilrecht
Da nach österreichischem Recht abstrakte Geschäfte grundsätzlich unzulässig sind, ist ein konstitutives Anerkenntnis nur wirksam, wenn dadurch ein Streit oder Zweifel über das Bestehen eines bestimmten Rechtes bereinigt werden soll. Vom echten, konstitutive …
RS0119170 Rechtssatz 25.06.2004Zivilrecht
Nach ständiger Judikatur des Obersten Gerichtshofes entsteht bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers, von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, auch ohne spezifische Vereinbarung und Verbücherung ein …