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Entscheidung 3 Ob 245/13w×

Entscheidung 3 Ob 245/13w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001457 Rechtssatz 22.10.1986Zivilrecht
Ist aus einem Antrag erkennbar, daß es dem Aufschiebungswerber auf jeden Fall um die Aufschiebung der Exekution geht, gleichgültig unter welchen Bedingungen diese bewilligt werde, dann hat man einen schlichten Aufschiebungsantrag auch ohne ausdrückliches An …
RS0001673 Rechtssatz 12.12.1951Zivilrecht
Die Aufschiebung einer noch nicht bewilligten Exekution (z. B. einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung) ist nicht möglich.
RS0002150 Rechtssatz 18.04.1956Zivilrecht
Zum Rekurs im Exekutionsverfahren sind außer den Parteien auch Beteiligte legitimiert wie Drittschuldner, Übernahmswerber, Ersteher und dergleichen, denen ein rechtliches Interesse an einzelnen Schritten im Exekutionsverfahren zuzubilligen ist. Insbesondere …
RS0005834 Rechtssatz 07.05.1958Zivilrecht
Die in einem Verbot bestehende einstweilige Verfügung wird durch Zustellung des Verbotes an den Antragsgegner bereits vollzogen. Die Frist des § 396 EO wird daher überhaupt nicht in Lauf gesetzt. Ist aber der Vollzug von einer Sicherheitsleistung abhängig g …
RS0006216 Rechtssatz 28.02.1968Zivilrecht
Wenn an der Änderung des bekämpften Beschlusses kein Rechtsschutzinteresse besteht, weil er noch keine Rechtsfolgen nach sich zieht, ist der Rekurs als unzulässig zurückzuweisen (ähnlich schon EvBl 1960,25).
RS0115713 Rechtssatz 16.10.2001Zivilrecht
Der Gegner der gefährdeten Partei ist durch eine einstweilige Verfügung vor Erlag einer der gefährdeten Partei auferlegten Sicherheit nicht beschwert, weil die einstweilige Verfügung erst durch den Erlag der Sicherheit wirksam wird. Das gilt auch dann, wenn …