Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 32/11v×

Entscheidung 3 Ob 32/11v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014667 Rechtssatz 10.11.1988Zivilrecht
Die in der ( hier: Salzburger ) Gemeindeordnung vorgeschriebenen Schriftform hat auch eine vollmachtsbegrenzende Wirkung, die eine sachlich gerechtfertigte Privilegierung der Gemeinde darstellt.
RS0031560 Rechtssatz 11.06.1975Zivilrecht
Die von einer Gemeinde ausgestellte Prozessvollmacht muss zu ihrer Gültigkeit den Formvorschriften entsprechen, die die GdO für Urkunden, mit denen sie privatrechtliche Verpflichtungen übernimmt, vorsieht; im Bundesland Tirol der Vorschrift des § 54 Abs 2 T …
RS0033421 Rechtssatz 28.09.1988Zivilrecht
Welche Rechtsfolgen an die Außerachtlassung der gesetzlichen Formgebote geknüpft sind, ist den einschlägigen Vorschriften entweder unmittelbar oder nach deren Sinn und Zweck zu entnehmen. Manchmal ist das Rechtsgeschäft tatsächlich ungültig, doch ordnet die …
RS0035627 Rechtssatz 11.06.1975Zivilrecht
Den Mangel der Vollmacht hat das Gericht in jeder Lage des Rechtsstreites von Amts wegen zu berücksichtigen. Die damit vorgeschriebene Prüfung der Vollmacht hat sich allerdings auf den in § 30 ZPO enthaltenen Vollmachtsnachweis zu beschränken. Hiezu gehört …
RS0035639 Rechtssatz 17.09.1975Zivilrecht
Mangelt die Prozessvollmacht, so ist das Verfahren nichtig; diese Nichtigkeit kann durch nachträgliche Genehmigung der vom Nichtbevollmächtigten gesetzten Prozesshandlungen geheilt werden.
RS0035955 Rechtssatz 04.06.1947Zivilrecht
Kostenzuspruch bei Erledigung des Zwischenstreits über die Zulässigkeit des Rechtswegs.