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Entscheidung 3 Ob 89/20i×

Entscheidung 3 Ob 89/20i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002739 Rechtssatz 14.01.1987Zivilrecht
Für den Umfang des Eigentumserwerbes durch Zuschlag ist in erster Linie der Inhalt der Versteigerungsbedingungen und des Versteigerungsediktes maßgebend. Sind die Grenzen nicht beschrieben und weichen außerhalb des Geltungsbereiches des Vermessungsgesetz di …
RS0002863 Rechtssatz 31.01.1979Zivilrecht
Durch den rechtsbegründenden gerichtlichen Akt des Zuschlages wird im Zwangsversteigerungsverfahren das Eigentum der in Exekution gezogenen Liegenschaft an den Ersteher übertragen. Als ursprüngliche Erwerbsart überträgt der Zuschlag Eigentum selbst dann, we …
RS0003375 Rechtssatz 15.10.1924Zivilrecht
Durch den Zuschlag erwirbt der Ersteher sofort Eigentum.
RS0005764 Rechtssatz 14.01.1956Undefined
Dem Außerstreitverfahren (und dem Rückstellungsverfahren) ist die Bestimmung des § 234 ZPO fremd, ein Wechsel in der Parteistellung vor Schluss des Verfahrens erster Instanz ist daher zu beachten.
RS0005771 Rechtssatz 26.05.1992Zivilrecht
Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Verfahren nach den §§ 834 ff ABGB.
RS0042580 Rechtssatz 23.06.1950Zivilrecht
Die Wirkungen der Rechtskraft erstreckt sich sowohl auf Gesamtrechtsnachfolger wie auf Einzelrechtsnachfolger der Parteien.
RS0107340 Rechtssatz 08.04.1997Zivilrecht
Die subjektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft bestimmen den Personenkreis, auf den sich ihre Bindungswirkung und Einmaligkeitswirkung erstreckt, dagegen geben die objektiven Grenzen Auskunft über die Entscheidungswirkungen in sachlicher Hinsicht.