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Entscheidung 3 Ob 9/11m×

Entscheidung 3 Ob 9/11m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035962 Rechtssatz 28.03.1950Zivilrecht
Wurde die Unzulässigkeit der Revision in der Revisionsbeantwortung nicht geltend gemacht, so gebühren dem Revisionsgegner bei Verwerfung der Revision keine Kosten.
RS0042392 Rechtssatz 24.05.1984Zivilrecht
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist der OGH an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 500 Abs 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO), doch sind in diese Prüfung auch die übrigen vom Revisionswerber angeschnittenen Rechtsfragen miteinz …
RS0057530 Rechtssatz 16.03.1989Zivilrecht
Das Nachrangprinzip der Sozialhilfe gilt bei jedem anderen Anspruch auf Deckung der Lebensbedürfnisse, also auch bei einem Anspruch nach § 68 EheG.
RS0057544 Rechtssatz 29.04.1987Zivilrecht
Dem nach § 68 EheG berechtigten geschiedenen Eheteil kann ein Unterhaltsbeitrag auch zugebilligt werden, wenn er nach dem Krnt SHG Sozialhilfeleistungen bezieht.
RS0063121 Rechtssatz 29.09.1987Zivilrecht
Der vom OGH wiederholt ausgesprochene Rechtssatz, dass eine Person, deren Unterhaltsbedürfnisse auf Grund einer öffentlichen Verpflichtung zur Gänze von einem Dritten gedeckt werden, schon deswegen keine Unterhaltsansprüche gegen einen zivilrechtlich Unterh …
RS0118565 Rechtssatz 23.01.2004Zivilrecht
Die Sozialhilfe ist nicht auf den Unterhaltsanspruch des Ehegatten anzurechnen. Der vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltsanspruch geht ex lege auf den Sozialhilfeträger über.
RS0122879 Rechtssatz 27.09.2007Zivilrecht
Bei einer Oppositionsklage kommt als tauglicher Klagstatbestand jeglicher nach Entstehung des Titels verwirklichter Sachverhalt in Betracht, der nach der Rechtsordnung geeignet ist, den betriebenen Anspruch aufzuheben oder seine Fälligkeit hinauszuschieben …