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Entscheidung 3 Ob 91/25s×

Entscheidung 3 Ob 91/25s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006771 Rechtssatz 25.09.1975Zivilrecht
Dem Antragsgegner fehlt die Beschwer, wenn er dem Antrag, welchem stattgegeben wurde, ausdrücklich zugestimmt hatte.
RS0041838 Rechtssatz 10.04.1973Zivilrecht
Nach Lehre (Fasching 3.Bd 691, 4.Bd 7 und 348) und Rechtsprechung (SZ 25/298 ua) kann die Erhebung eines unzulässigen Rechtsmittels den Eintritt der Rechtskraft und damit auch der Rechtskraftwirkung nicht hindern.
RS0047735 Rechtssatz 10.10.1956Zivilrecht
Besuchsrecht des ehelichen Vaters für ein achtzehn Monate altes Kind.
RS0048062 Rechtssatz 11.01.1979Zivilrecht
Bei der Besuchsrechtsregelung ist das Wohl des Kindes von ausschlaggebender Bedeutung und die Interessen der besuchsberechtigten Elternteile haben sich ihm unterzuordnen.
RS0048072 Rechtssatz 03.07.1979Zivilrecht
Die Aufrechterhaltung des Kontaktes zu beiden Elternteilen ist grundsätzlich für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes erforderlich und liegt daher im wohlverstandenen Interesse des Kindes.
RS0049521 Rechtssatz 12.11.1952Zivilrecht
Sowohl im Zivilprozeß als auch im Verwaltungsverfahren kommt nur rechtzeitig erhobenen, zulässigen Rechtsmitteln eine den Eintritt der Rechtskraft hemmende Wirkung zu.
RS0130780 Rechtssatz 25.05.2016Zivilrecht
Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG sind als besondere Verfahrensregelungen zur Sicherung des Rechts auf persönlichen Kontakt anzusehen. Die Entscheidung, ob und welche Maßnahme zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist und dem Verhältnismäßigkeitsgrund …