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Entscheidung 4 Ob 10/16y×

Entscheidung 4 Ob 10/16y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021684 Rechtssatz 01.04.1976Zivilrecht
Der Besteller, der die Verbesserung des mangelhaften Werkes fordert, kann zwar durch die Setzung einer angemessenen Frist eine Zeitbestimmung vornehmen, die seinen Interessen entspricht, nicht aber in sonstiger Weise auf Art, Umfang und Durchführung der Ver …
RS0044197 Rechtssatz 31.08.1983Zivilrecht
Werkvertrag; außerordentliche Revision nicht angenommen: Ablehnung der Mängelbehebung bei Werkvertrag bewirkt Fälligkeit des Werklohnes.
RS0082907 Rechtssatz 09.04.1980Zivilrecht
Auch einzelne Wohnungseigentümer können Gewährleistungsansprüche an gemeinschaftlichen Anlagen geltend machen, ohne dass diesbezüglich die übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung erteilen oder selbst als Kläger auftreten müssen.
RS0108157 Rechtssatz 08.07.1997Zivilrecht
Bei Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln allgemeiner Teile des Hauses hat, sofern es sich um einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa anlässlich der Renovierung einer älteren Anlage, abgeschlossenen Vertrag handelt, als Gewährleistungskläger di …
RS0108158 Rechtssatz 08.07.1997Zivilrecht
Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln allgemeiner Teile des Hauses durch den Erwerber einer Eigentumswohnung ist bei Bestehen einer Rechtsgemeinschaft am Erfordernis eines Mehrheitsbeschlusses grundsätzlich festzuhalten, weil di …
RS0119208 Rechtssatz 15.06.2004Zivilrecht
Der aus individuellen Verträgen der Wohnungseigentümer mit dem Bauträger herrührende Gewährleistungsanspruch steht den Wohnungseigentümern zu; die Eigentümergemeinschaft ist insofern nicht anspruchsberechtigt. Die den einzelnen Wohnungseigentümern aus ihren …