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Entscheidung 4 Ob 115/14m×

Entscheidung 4 Ob 115/14m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005803 Rechtssatz 20.12.1972Zivilrecht
Das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen enthält selbst keine Regelung des Rechtes auf Akteneinsicht, doch kann § 219 ZPO hier sinngemäß angewendet werden. Das Gesetz sieht eine Prüfung des Akteneinsichtsrechts …
RS0006921 Rechtssatz 07.12.1978Zivilrecht
In Registersachen ist den an einem diesbezüglichen Verfahren unmittelbar Beteiligten auch über den Rahmen des § 9 Abs 1 HGB hinaus Einsicht in alle Aktenteile zu gewähren, welche das konkrete Verfahren zwischen ihnen betreffen und bezüglich derer es keine a …
RS0049949 Rechtssatz 23.09.1964Zivilrecht
Keine Haftung nach dem § 1 AHG für Akte der Gesetzgebung, ebenso nicht für gesetzestreue Anwendung verfassungswidriger Gesetze.
RS0119329 Rechtssatz 12.08.2004Zivilrecht
Außerhalb europäischen Gemeinschaftsrechts besteht ein unmittelbarer Schadenersatzanspruch gegen den Staat wegen legistischen Unrechts nicht.
RS0124747 Rechtssatz 12.05.2009Zivilrecht
Art 14 EMRK verbietet nicht jegliche, sondern nur die diskriminierend unterschiedliche Behandlung. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Rechtssubjekte, die sich in ähnlicher Situation befinden, ohne objektive vernünftige Rechtfertigung ungleich behandelt we …
RS0126894 Rechtssatz 04.11.2008Undefined
Nach der Rechtsprechung des GH kann nur eine auf einer persönlichen Eigenschaft oder einem Status beruhende unterschiedliche Behandlung eine Diskriminierung nach Art. 14 EMRK begründen. (Carson u.a. gegen das Vereinigte Königreich)
RS0128099 Rechtssatz 02.11.2010Zivilrecht
Das Fehlen einer ehelichen Verbindung zwischen zwei Elternteilen stellt einen Aspekt des persönlichen „Status“ iSv. Art. 14 EMRK dar.