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Entscheidung 4 Ob 155/16x×

Entscheidung 4 Ob 155/16x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014242 Rechtssatz 08.11.1977Zivilrecht
Das Klagerecht des Mitbewerbers nach § 14 UWG wird durch eigene, gleichartige Wettbewerbsverstöße nicht beeinträchtigt.
RS0034326 Rechtssatz 13.07.1956Zivilrecht
Auf die Verjährung ist auch dann von Amts wegen kein Bedacht zu nehmen, wenn die die Verjährung begründenden Tatsachen in der Klage enthalten sind und daher an sich gemäß § 266 Abs 1 ZPO keines Beweises bedürfen. Die Tatsachen, welche die Einwendung der Ver …
RS0077586 Rechtssatz 04.05.1982Zivilrecht
Die Frage der gewerberechtlichen Befugnis ist für die Beurteilung der Teilnahme am geschäftlichen Verkehr und für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses ohne Bedeutung. Diese Teilnahme am Verkehr ist allein faktisch zu beurteilen.
RS0077853 Rechtssatz 27.11.1973Zivilrecht
Ein Gewerbetreibender kann sich gegen unlautere Werbemittel eines Mitbewerbers mit dem Unterlassungsanspruch selbst dann wenden, wenn seine eigene Werbung ebenfalls nicht einwandfrei ist.
RS0079597 Rechtssatz 20.10.1959Zivilrecht; Strafrecht
Es entspricht dem Zweck des UWG die Worte "Unternehmer" und "Unternehmen" immer im weiteren Sinn zu verstehen. Der Begriff des Unternehmers umfasst jede selbständige betriebene Tätigkeit, die auf Erwerb gerichtet ist oder die ohne Erwerbszwecke zu verfolgen …
RS0130636 Rechtssatz 30.03.2016Zivilrecht
Der Oberste Gerichtshof stellt gemäß Art 89 Abs 2 B‑VG (Art 140 B‑VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, a) § 2 Abs 2 Glücksspielgesetz (GSpG) idF BGBl I 2010/54 b) § 2 Abs 4 Glücksspielgesetz (GSpG) idF BGBl I 2010/54, c) § 3 Glücksspielgesetz (GSpG …