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Entscheidung 4 Ob 161/15b×

Entscheidung 4 Ob 161/15b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036258 Rechtssatz 27.06.1973Zivilrecht
Die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels hindert nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise.
RS0041670 Rechtssatz 13.04.1988Zivilrecht
Sämtliche in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefassten Entscheidungen können innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden längeren Rechtsmittelfrist angefochten werden (Beschluss über Richtigstellung der Parteienbezeichnung und Aufhebungsbeschluss g …
RS0076618 Rechtssatz 31.03.1981Zivilrecht
Ausländische Normen sind nur bei der Prüfung materiell-rechtlicher Fragen anzuwenden. Auf das Verfahren sind stets die österreichischen Prozessvorschriften anzuwenden.
RS0076843 Rechtssatz 13.07.1993Zivilrecht
Sache des Klägers ist es, deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass er den Schutz nicht nur für das Inland, sondern auch für irgendwelche fremde Staaten begehrt; mangels entsprechender Anhaltspunkte muss sonst angenommen werden, dass nur Schutz für Österreich …
RS0079368 Rechtssatz 06.11.1973Zivilrecht
Die beanstandeten Wettbewerbshandlungen müssen in den satzungsgemäßen Zweck des Verbandes eingreifen, also die vom Verband zu vertretenden wirtschaftlichen Interessen berühren.
RS0079382 Rechtssatz 23.11.1971Zivilrecht
Wenn eine Interessenvereinigung - hier der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb - nicht auf Angehörige eines bestimmten Berufszweiges beschränkt ist und nach ihrer Satzung Handlungen gegen den unlauteren Wettbewerb bekämpfen soll, ist sie nach § 14 UWG …
RS0079439 Rechtssatz 10.12.1985Zivilrecht
Voraussetzungen für die Anerkennung der Klagelegitimation sogenannter "Prozessvereine" oder "Wettbewerbsvereine" (mit ausführlicher Begründung).