- 9 ObA 39/88
Entscheidungstext OGH 13.04.1988 9 ObA 39/88
- 9 ObA 128/94
Entscheidungstext OGH 14.09.1994 9 ObA 128/94
- 4 Ob 1063/95
Entscheidungstext OGH 19.09.1995 4 Ob 1063/95
Beisatz: Der gesonderten Anfechtung mehrerer getrennt ausgefertigter Entscheidungen zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb der jeweiligen Rechtsmittelfrist steht der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels nicht entgegen. (T1)
- 5 Ob 226/02z
Entscheidungstext OGH 15.10.2002 5 Ob 226/02z
nur: Sämtliche in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefassten Entscheidungen können innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden längeren Rechtsmittelfrist angefochten werden. (T2); Beisatz: Diese Rechtsprechung wird unter anderem damit begründet, dass es dem Rechtsmittelwerber verwehrt ist, gegen eine Entscheidung sukzessive mehrere Rechtsmittel zu ergreifen. (T3)
- 5 Ob 262/03w
Entscheidungstext OGH 16.12.2003 5 Ob 262/03w
Auch; nur T2
- 4 Ob 50/06s
Entscheidungstext OGH 20.04.2006 4 Ob 50/06s
nur T2; Veröff: SZ 2006/62
- 6 Ob 80/06t
Entscheidungstext OGH 24.05.2006 6 Ob 80/06t
Auch; Beisatz: Hier: Beschluss über Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses (§ 94 Abs 3 AußStrG 2005) und Beschluss über Fortsetzung des Scheidungsverfahrens (§ 460 Z 10 ZPO). (T4)
- 5 Ob 32/08d
Entscheidungstext OGH 15.04.2008 5 Ob 32/08d
Auch; Beis: Hier: Außerstreitverfahren nach AußStrG 2005, § 37 Abs 3 MRG idF WohnAußStrBeglG. (T5)
- 6 Ob 177/08k
Entscheidungstext OGH 01.10.2008 6 Ob 177/08k
- 3 Ob 18/12m
Entscheidungstext OGH 11.07.2012 3 Ob 18/12m
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2012/70
- 1 Ob 36/14x
Entscheidungstext OGH 27.03.2014 1 Ob 36/14x
Vgl aber; Beis wie T3; Beisatz: Für jene Partei, deren Rechtsmittelhandlung auf ihre Rechtzeitigkeit zu prüfen ist, kann allein ausschlaggebend sein, ob dieser Partei ein Rechtsmittel gegen die der längeren Frist unterliegende Entscheidung zusteht. Ist dies der Fall, darf sie diese Frist in Anspruch nehmen, auch wenn sie sich letztlich dazu entscheidet, nur jene Entscheidung zu bekämpfen, die an sich der kürzeren Rechtsmittelfrist unterliegt. (T6)
Beisatz: Hier enthält die Entscheidungsausfertigung einerseits ein (klageabweisendes) Urteil in der Hauptsache, das abstrakt innerhalb einer Frist von vier Wochen mit Berufung angefochten werden kann (§ 464 Abs 1 ZPO). Der Beschluss über die Zulassung der Klageänderung unterliegt hingegen der nur 14‑tägigen Rekursfrist. In einer derartigen Verfahrenskonstellation besteht keine Veranlassung, der Beklagten, die allein durch die Entscheidung über die Klageänderung beschwert sein kann, die längere (vierwöchige) Rechtsmittelfrist zu eröffnen, steht ihr doch ein zulässiges Rechtsmittel gegen den urteilsmäßigen Ausspruch schon mangels Beschwer ‑ sie hat insoweit ja vollständig obsiegt ‑ nicht zu. Für sie hat sich daher die Frage, ob sie allenfalls auch eine Berufung erheben will, gar nicht gestellt, war doch von vornherein klar, dass für sie ausschließlich das Rechtsmittel des Rekurses gegen den Beschluss über die Klageänderung in Betracht kommt. (T7)
- 6 Ob 86/14m
Entscheidungstext OGH 26.06.2014 6 Ob 86/14m
Auch
- 5 Ob 171/14d
Entscheidungstext OGH 18.11.2014 5 Ob 171/14d
Vgl aber; Beisatz: Der Grundsatz, dass für die Bekämpfung aller in einer Ausfertigung enthaltenen Entscheidungen die längere Rechtsmittelfrist offen stünde, gilt nur dann, wenn auch der betreffenden Partei die Anfechtung jener Entscheidung offen steht, für die die längere Rechtsmittelfrist gelten würde. (T8)
- 5 Ob 54/15z
Entscheidungstext OGH 19.05.2015 5 Ob 54/15z
Vgl aber; Beis wie T8
- 8 ObA 10/15a
Entscheidungstext OGH 30.07.2015 8 ObA 10/15a
Auch; Beis wie T7; Beis wie T8
- 4 Ob 161/15b
Entscheidungstext OGH 15.12.2015 4 Ob 161/15b
nur T2
- 10 ObS 143/17b
Entscheidungstext OGH 14.03.2018 10 ObS 143/17b
- 1 Ob 53/20f
Entscheidungstext OGH 30.03.2020 1 Ob 53/20f
nur T2; Beisatz: Hier: Ungeachtet der Bezeichnung als „Maßgabe‑Bestätigung“ ist der klagezurückweisende Teil der Entscheidung des Berufungsgerichts ein Beschluss iSd § 519 Abs 1 Z 1 ZPO. (T9)
- 5 Ob 88/20g
Entscheidungstext OGH 07.07.2020 5 Ob 88/20g
- 4 Ob 101/22i
Entscheidungstext OGH 30.06.2022 4 Ob 101/22i
Vgl; Beis wie T6
- 10 ObS 54/22x
Entscheidungstext OGH 28.07.2022 10 ObS 54/22x
Vgl
- 3 Ob 231/22z
Entscheidungstext OGH 02.02.2023 3 Ob 231/22z
Vgl; nur T2
- 7 Ob 177/22p
Entscheidungstext OGH 13.12.2022 7 Ob 177/22p
vgl; Beisatz: Hier: Vierwöchige Revisionsfrist wegen einheitlicher Entscheidungsausfertigung auch für den Rekurs gegen die (teilweise) Zurückweisung der Klage. (T10)
- 6 Ob 22/24i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.02.2024 6 Ob 22/24i
nur T2
- 1 Ob 96/25m
Entscheidungstext OGH 31.07.2025 1 Ob 96/25m
nur T2