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Entscheidung 4 Ob 166/19v×

Entscheidung 4 Ob 166/19v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000771 Rechtssatz 09.07.1952Zivilrecht
Eine generelle Verpflichtung zur Unterlassung bildet keinen ausreichend bestimmten Exekutionstitel. Es muss die Verpflichtung zur Unterlassung bestimmter Handlungen festgelegt sein.
RS0037607 Rechtssatz 26.05.1964Zivilrecht
Bei Unterlassungsansprüchen ist eine gewisse allgemeine Fassung des Begehrens in Verbindung mit Einzelverboten meist schon deshalb erforderlich, um nicht die Umgehung des erwähnten Verbotes allzu leicht zu machen (hier: Verbot der Erzeugung und des Vertrieb …
RS0037645 Rechtssatz 13.07.1982Zivilrecht
Ein Unterlassungsgebot hat sich in seinem Umfang stets an dem konkreten Wettbewerbsverstoß zu orientieren (ÖBl 1980,46 uva). Das Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung anderer Werke oder Teile von Werken, an denen die klage …
RS0037733 Rechtssatz 12.03.1991Zivilrecht
Ein Weg, dem Verpflichteten die Umgehung von Unterlassungsgeboten nicht allzu leicht zu machen, liegt darin, die tatsächlich verübte Handlung bei ihrer Beschreibung allgemeiner zu fassen und ihr so einen breiteren Rahmen zu geben. Dabei muss der Kern der Ve …
RS0041425 Rechtssatz 04.03.1975Zivilrecht
1./ Das dem Ergänzungsantrag stattgebende Urteil ist ein völlig selbständiges Urteil mit allen Urteilswirkungen, das mit Berufung und gegebenenfalls mit Revision anfechtbar ist. 2./ Dies gilt auch für Ergänzungsbeschlüsse, da für diese gemäß § 430 ZPO die § …
RS0078341 Rechtssatz 04.03.1980Zivilrecht
Wer ohne jede eigene Leistung, ohne eigenen ins Gewicht fallenden Schaffensvorgang das ungeschützte Arbeitsergebnis eines anderen ganz oder doch in erheblichen Teilen glatt übernimmt, um so dem Geschädigten mit dessen eigener Mühe voller und kostspieliger L …
RS0078593 Rechtssatz 27.07.1993Zivilrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ein wesentliches Hilfsmittel für die Abwicklung der Geschäfte. Ihre Erstellung und Anpassung an die besonderen Bedürfnisse des Unternehmens und an allfällige Gesetzesänderungen und Gesetzesentwicklungen erfordert einen h …