Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 194/15f×

Entscheidung 4 Ob 194/15f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013946 Rechtssatz 19.05.1982Zivilrecht
Bei Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen durch einen Boten ist zu unterscheiden, ob der Bote für den Erklärenden (Erklärungsbote) oder für den Erklärungsempfänger (Empfangsbote) tätig wurde. Bedient sich der Erklärende zur Übermittlung seiner Erklä …
RS0014068 Rechtssatz 30.06.1993Zivilrecht
Ist die Erklärung gegenüber einem Boten des Empfängers abgegeben worden, so ist sie damit schon dem Empfänger zugegangen; in diesem Fall trägt der Empfänger das Risiko, wenn der Bote die Erklärung verstümmelt.
RS0019465 Rechtssatz 19.05.1982Zivilrecht
Auch das Tätigwerden als Bote setzt im Innenverhältnis eine Ermächtigung, die Botenermächtigung, voraus.
RS0019609 Rechtssatz 19.01.1979Zivilrecht
Eine Anscheinsvollmacht (= Vollmacht wegen Vertrauens auf den äußeren Tatbestand) setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäftes zu …
RS0033876 Rechtssatz 21.03.1979Zivilrecht
Wer eine außergerichtliche Aufrechnung behauptet, muss auch die Aufrechnungshandlung dartun, weil das Gegenüberstehen gleichartiger Forderungen zunächst nur ein Aufrechnungsverhältnis schafft und erst - dann allerdings auf jenen Zeitpunkt, zu dem Forderung …
RS0033904 Rechtssatz 20.01.1965Zivilrecht
Das gegenseitige Zusammentreffen aufrechenbarer Forderungen führt nicht schon deren Aufrechnung herbei, sondern gibt nur das Recht, auf Aufrechnung zu dringen. Die Wirkung der Aufrechnung wird allerdings auf den Zeitpunkt zurückbezogen, in welchem die Forde …
RS0033970 Rechtssatz 21.03.1979Zivilrecht
Die außergerichtliche Aufrechnung wird unbedingt und ohne Rücksicht auf den Bestand der Hauptforderung erklärt, setzt also die Anerkennung der Hauptforderung voraus und stellt ihr nur die Gegenbehauptung entgegen, dass sie wegen Schuldtilgung nicht mehr bes …
RS0034013 Rechtssatz 02.03.1977Zivilrecht
Die Aufrechnungseinrede im Prozess ist eine bedingte Erklärung, die erst und nur für den Fall wirksam wird, dass das Gericht den Bestand der Hauptforderung bejaht; ob eine Aufrechnung außerhalb des Rechtsstreites erklärt wurde und eingetreten ist, bildet ei …
RS0037926 Rechtssatz 19.05.1954Zivilrecht
Zusammenrechnung; tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang; Bagatellgrenze.
RS0042766 Rechtssatz 23.02.1978Zivilrecht
Ein tatsächlicher Zusammenhang ist dann zu bejahen, wenn alle Klagsansprüche aus demselben Klagssachverhalt abzuleiten sind. Dies ist dann der Fall, wenn das für einen Anspruch erforderliche Sachvorbringen ausreicht, auch über die anderen geltend gemachten …
RS0053096 Rechtssatz 25.04.1995Zivilrecht
Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, dann bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand - und damit einen einheitlichen Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichtes -, wenn die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 JN vorliegen; …
RS0070863 Rechtssatz 07.06.1995Zivilrecht
Zur Auslegung der ÖNorm A 2060 (2.13.2) "Annahme der Zahlung, Vorbehalt".
RS0122419 Rechtssatz 14.08.2007Zivilrecht
Diese Bestimmung dient im Wesentlichen dazu, möglichst rasch Klarheit über die Abrechnung zu schaffen (vgl Karasek, ÖNORM B 2110 , Rz 725). Die vorbehaltlose Annahme einer Zahlung soll Nachforderungen unzulässig machen. Voraussetzung ist somit ein wie auch …