Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 2/11i×

Entscheidung 4 Ob 2/11i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014696 Rechtssatz 07.11.1974Zivilrecht
Vergleiche sind als Verkehrsgeschäfte nach der Vertrauenstheorie auszulegen.
RS0017767 Rechtssatz 03.04.1968Zivilrecht
Undeutliche Vertragsbestimmungen müssen so ausgelegt werden, dass sie keinen Widerspruch enthalten und wirksam sind (so schon JBl 1966,618 ua).
RS0017833 Rechtssatz 11.08.1993Zivilrecht
Wurde nicht bewiesen, dass für den einen Vertragspartner aus dem Erklärungsverhalten des anderen eine vom Inhalt der Urkunden abweichende Erklärungsbedeutung zu erschließen war, ist die Absicht der Parteien im Rahmen der rechtlichen Beurteilung allein aus d …
RS0017915 Rechtssatz 09.03.1983Zivilrecht
Bei Auslegung einer Willenserklärung nach den §§ 914 ff ABGB ist zunächst vom Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung auszugehen, dabei aber nicht stehen zu bleiben, sondern der Wille der Parteien, das ist die dem Erklärungsempfänger erkennbare Absicht de …
RS0032072 Rechtssatz 30.03.1981Zivilrecht
Die Vertragsstrafe dient im Sinne des § 1336 ABGB (ebenso wie das Angeld) der Verstärkung der vertraglichen Pflichten und zwar umsomehr, je mehr der Betrag über den ex ante wahrscheinlichen Schaden hinausgeht.
RS0032527 Rechtssatz 15.10.1969Zivilrecht
Ein Vergleich ist seinem Wesen nach entgeltlich, er bedarf daher zu seiner Gültigkeit keiner besonderen Form. Infolge seiner Bereinigungswirkung ist eine Untersuchung des Rechtscharakters des vor Vergleichsabschluß geltend gemachten Anspruches nicht erforde …
RS0090737 Rechtssatz 16.06.1970Strafrecht
Ein fortgesetztes Delikt ist anzunehmen, wenn eine Mehrheit von Handlungen, von denen jede den Tatbestand eines und desselben Deliktes begründet, auf einen einheitlich vorgefassten Willensentschluss zurückgeht und vermöge des nahen Zusammenhanges der einzel …
RS0118363 Rechtssatz 16.12.2003Zivilrecht
Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum sind nur dann nicht vorwerfbar, wenn die (richtige) Gesetzeslage einem Betroffenen trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennbar war. (Hier: Von einem GmbH-Gesellschafter ist zu erwarten, dass er sich über den Inhalt des …
RS0126926 Rechtssatz 12.04.2011Zivilrecht
Hat eine Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einer Unterlassungsverpflichtung den Zweck, eine Klageführung zur Schaffung eines Exekutionstitels zu ersparen, ist es naheliegend, die Voraussetzung für die Verwirkung „für jeden Fall einer Zuw …