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Entscheidung 4 Ob 21/22z×

Entscheidung 4 Ob 21/22z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016864 Rechtssatz 03.02.1954Zivilrecht
Nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB sind für die Annahme eines Wuchergeschäftes drei Voraussetzungen erforderlich. 1.) Es muss ein auffallendes Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und der Gegenleistung bestehen. 2.) Der durch das Geschäft Begünstigte muss d …
RS0016875 Rechtssatz 02.03.1978Zivilrecht; Strafrecht
Leichtsinnig handelt, wer sich zwar der Folge seiner Handlungsweise bewusst ist, aber aus Sorglosigkeit oder mangelnder Überlegung den eingegangenen (durchaus bewußt gewordenen) drückenden Bedingungen die ihnen zukommende Bedeutung nicht beimißt.
RS0022866 Rechtssatz 19.02.1980Zivilrecht
Unter den guten Sitten ist der Inbegriff jener Rechtsnormen zu verstehen, die im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen sind, die sich aber aus der richtigen Betrachtung der rechtlichen Interessen ergeben. Die guten Sitten werden mit dem ungeschriebenen Re …
RS0022920 Rechtssatz 27.01.1954Zivilrecht
Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, d. i. aller billig und gerecht Denkenden widerspricht.
RS0023702 Rechtssatz 27.01.1954Zivilrecht
Wuchertatbestand bei Übergabe einer bücherlichen Liegenschaft gegen geringfügiges Ausgedinge.
RS0113792 Rechtssatz 29.05.2000Zivilrecht
Ein während aufrechter Ehe begründeter Notariaktsakt, in dem sich die Ehefrau verpflichtet, im Fall der Scheidung ein Darlehen, das ihr Mann zur Anschaffung der Ehewohnung gewährt hat, zurückzuzahlen, ist nicht nach § 97 Abs 1 EheG ungültig, soweit die Darl …