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Entscheidung 4 Ob 237/18h×

Entscheidung 4 Ob 237/18h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000771 Rechtssatz 09.07.1952Zivilrecht
Eine generelle Verpflichtung zur Unterlassung bildet keinen ausreichend bestimmten Exekutionstitel. Es muss die Verpflichtung zur Unterlassung bestimmter Handlungen festgelegt sein.
RS0037485 Rechtssatz 24.05.1972Zivilrecht
Auch bei Feststellungsklagen ist der Zuspruch eines minus zulässig. Eine Überschreitung des § 405 ZPO liegt hiebei dann nicht vor, wenn entweder ein quantitativ geringerer Umfang des Rechtes, dessen Feststellung begehrt wird, urteilsmäßig festgestellt wird …
RS0037645 Rechtssatz 13.07.1982Zivilrecht
Ein Unterlassungsgebot hat sich in seinem Umfang stets an dem konkreten Wettbewerbsverstoß zu orientieren (ÖBl 1980,46 uva). Das Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung anderer Werke oder Teile von Werken, an denen die klage …
RS0039010 Rechtssatz 31.08.1988Zivilrecht
Ist aus der Klagserzählung zu erkennen, dass das Rechtsschutzziel tatsächlich die Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses - ohne bestimmten Endtermin - ist, dann kann das (unzulässige) auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung …
RS0041023 Rechtssatz 02.10.1980Zivilrecht
Ob ein aliud oder ein minus anzunehmen ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und dem unter Berücksichtigung der rechtserzeugenden Tatsachen für berechtigt erachteten Anspruch.
RS0041254 Rechtssatz 06.06.1973Zivilrecht
Anpassung des Urteilsspruches an den sachlichen Inhalt des Klagebegehrens abweichend von dessen Wortlaut zulässig (wie zuletzt 8 Ob 254/70, 1 Ob 141/72, 197/72).
RS0041577 Rechtssatz 15.11.1973Zivilrecht
Die Ergänzung eines Urteils im Kostenpunkt hat in Urteilsform zu ergehen.
RS0041623 Rechtssatz 16.09.1960Zivilrecht
Berichtigung eines Urteiles im Kostenpunkt mit Zuspruch der Kosten für den Berichtigungsantrag auf der Grundlage des irrig nicht zugesprochenen Kostenbetrages.
RS0041827 Rechtssatz 20.04.1982Zivilrecht
Bestimmung der Kosten nach TP 1 II lit g RATG für Antrag an den OGH, der das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt hatte, die dadurch notwendig gewordene Entscheidung über den Kostenrekurs gegen das Ersturteil zu treffen.
RS0125712 Rechtssatz 19.01.2010Zivilrecht
Der Tatbestand der Z 26 Anhang UWG kann auch durch Briefwerbung erfüllt werden. Er setzt zumindest zwei Briefe im selben Zusammenhang an denselben Adressaten und (kumulativ) einen dem Werbenden erkennbaren (vorbeugend oder aus gegebenem Anlass erklärten) Wi …
RS0130684 Rechtssatz 20.04.2016Zivilrecht
§ 1a UWG verlangt, dass die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet sein muss, die Rationalität der Entscheidung der Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen.