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Entscheidung 4 Ob 244/22v×

Entscheidung 4 Ob 244/22v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0076367 Rechtssatz 10.06.1975Zivilrecht
Auf dem Gebiet der bildenden Kunst muss die schöpferische Gestaltung begrifflich mit einem gewissen Maß an Originalität verbunden sein; hier ist eine entsprechende Werkhöhe erforderlich, also eine Gestalt gewordene Idee, die den Stempel der persönlichen Eig …
RS0076397 Rechtssatz 10.12.1985Zivilrecht
Die individuelle eigentümliche Leistung muss sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abheben.
RS0076435 Rechtssatz 10.12.1985Zivilrecht
Die Individualität setzt voraus, dass beim Werkschaffenden persönliche Züge zur Geltung kommen. Durch die sprachliche Gestaltung und durch die gedankliche Bearbeitung unterscheiden sich etwa Vorträge und Reden von Äußerungen im Rahmen einer Unterhaltung, so …
RS0076710 Rechtssatz 07.06.1966Zivilrecht
Eine Idee oder Anregung begründet keinen Anspruch aus einem Miturheberrecht.
RS0076841 Rechtssatz 18.04.1956Zivilrecht
Unter einem Werke ist nur das Ergebnis einer schöpferischen geistigen Tätigkeit zu verstehen, das seine Eigenheit, die es von anderen Werken unterscheidet, aus der Persönlichkeit seines Schöpfers empfangen hat. Eine Disposition über ein Heimatbuch nach Art …
RS0076913 Rechtssatz 02.03.1982Zivilrecht
Zu den geschützten Elementen eines Sprachwerkes gehören die auf der Phantasie des Dichters beruhende Fabel, die Konzeption (Gedankenreihen und Vorstellungsabläufe) und der Wortlaut. Diese Voraussetzungen der Individualität fehlen dem "Allerweltserzeugnis", …
RS0122254 Rechtssatz 10.07.2007Zivilrecht
Ob sich eine Schöpfung auf Grund ihrer Originalität hinreichend deutlich von ähnlichen Schöpfungen unterscheidet und daher ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab und hat keine darüber hinausgehende B …