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Entscheidung 4 Ob 246/14a×

Entscheidung 4 Ob 246/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016745 Rechtssatz 16.09.1971Zivilrecht
Kontrahierungszwang besteht überall dort, wo faktische Übermacht eines Beteiligten bei bloß formaler Parität ihm die Möglichkeit der "Fremdbestimmung" über andere gibt, also insbesonders bei Inhabung einer Monopolstellung. Der Straßenverwaltung kommt eine s …
RS0042392 Rechtssatz 24.05.1984Zivilrecht
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist der OGH an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 500 Abs 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO), doch sind in diese Prüfung auch die übrigen vom Revisionswerber angeschnittenen Rechtsfragen miteinz …
RS0042903 Rechtssatz 17.10.1985Zivilrecht
Die Aufzählung der Revisionsgründe im § 503 ZPO ist erschöpfend (Fasching IV, 296; derselbe, Zivilprozessrecht, RdZ 1902).
RS0043026 Rechtssatz 01.01.1951Zivilrecht
Das Berufungsgericht darf auch ergänzende Feststellungen nur nach Beweiswiederholung bzw Beweisergänzung treffen.
RS0069246 Rechtssatz 08.07.1986Zivilrecht
Der Rekurs an den OGH ist auf die Rechtsmittelgründe der unrichtigen materiell-rechtlichen Beurteilung, eines auf unrichtiger Rechtsansicht beruhenden Verfahrensmangels, der zur Unvollständigkeit der Feststellung des relevanten Sachverhalts führte, und eine …
RS0102059 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Selbst wenn das Berufungsgericht - zu Recht - ausgesprochen hatte, die ordentliche Revision (oder der Rekurs an den Obersten Gerichtshof) sei zulässig, das Rechtsmittel aber dann nur solche Gründe geltend macht, deren Erledigung nicht von der Lösung erhebli …
RS0106571 Rechtssatz 20.11.1990Zivilrecht
Auch der Monopolist kann freilich nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen; er kann vielmehr aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen Vertragsabschluss ablehnen.