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Entscheidung 4 Ob 28/19z×

Entscheidung 4 Ob 28/19z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009075 Rechtssatz 10.01.1979Zivilrecht
Bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit eines nicht entmündigten Geistesschwachen oder Geisteskranken ist entscheidend, ob er in der Lage ist, die Tragweite des konkreten Rechtsgeschäftes zu beurteilen, seine Wünsche und Vorstellungen zu erwägen und zu formu …
RS0013922 Rechtssatz 24.04.1979Zivilrecht
Mit jedem Vertrag sind auch ohne besondere Vereinbarung vertragliche Nebenpflichten insb in der Richtung verbunden, den Partner nicht durch die Erfüllungshandlungen in seinen geschützten Rechtsgütern zu schädigen.
RS0014645 Rechtssatz 04.07.1951Zivilrecht
Wer einen Vertrag wegen Handlungsunfähigkeit eines der Vertragspartner anficht, hat auch dann die Handlungsunfähigkeit zu beweisen, wenn die betreffende Person kurz nach Vertragsabschluss entmündigt wurde. Dieser Umstand ist nur bei der Beweiswürdigung zu b …
RS0036864 Rechtssatz 01.09.1971Zivilrecht
Die Bindung der Gerichte an rechtskräftige Verwaltungsbescheide schließt auch eine Prüfung, ob sie durch das Gesetz gedeckt sind, aus (EvBl 1959/291, JBl 1959,285, 1 Ob 2/61).
RS0036981 Rechtssatz 17.05.1978Zivilrecht
Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden, und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzu …
RS0037053 Rechtssatz 31.08.1950Zivilrecht; Strafrecht
Zur Frage der absoluten Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.