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Entscheidung 4 Ob 30/22y×

Entscheidung 4 Ob 30/22y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036016 Rechtssatz 24.03.1976Zivilrecht
Der Streit über die Bestellung einer Prozeßkostensicherheitsleistung ist ein Zwischenstreit. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind daher als weitere Kosten des Zwischenstreites zu bestimmen.
RS0036171 Rechtssatz 20.01.1961Zivilrecht
Die Entscheidung der Frage, ob der Kläger eine Sicherheit im Sinne des § 56 ZPO zu leisten hat, ist keine über den Kostenpunkt im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO. Der Kläger wird nicht dadurch von seiner Verpflichtung befreit, für die Prozeßkosten Sicherheit zu l …
RS0036212 Rechtssatz 20.01.1977Zivilrecht
Sinn der Bestimmungen über die aktorische Kaution ist es, den inländischen Beklagten gegen die Gefahr zu schützen, daß er von einem ausländischen Kläger, der ihn erfolglos in Anspruch genommen hat, keinen Prozeßkostenersatz erlangt.
RS0036262 Rechtssatz 16.12.1968Zivilrecht
Begehrt der Beklagte den Erlag einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten, so trifft ihn die Beweislast für die fehlende inländische Staatszugehörigkeit des Klägers und diesen die Beweislast für die Ausnahme zB für das Bestehen eines die Befreiung begründen …
RS0107845 Rechtssatz 29.04.1997Zivilrecht
Zum "Verhalten" des anderen Staats gehört vor allem dessen Rechtsprechung. Gerade bei Rechtsordnungen, die - wie das angloamerikanische Recht - stark von Richterrecht geprägt sind, ist daher auch zu beachten, ob nach der Rechtsprechung des anderen Staats ei …
RS0114955 Rechtssatz 14.02.2001Zivilrecht
Leistungen eines österreichischen Rechtsanwaltes für einen ausländischen Unternehmer unterliegen nicht der österreichischen Umsatzsteuer. Verzeichnet der österreichische Anwalt im Prozess - kommentarlos - 20 % Umsatzsteuer, so wird im Zweifel nur die österr …