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Entscheidung 4 Ob 33/12z×

Entscheidung 4 Ob 33/12z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0109078 Rechtssatz 13.01.1998Undefined
Der Begriff "unerlaubte Handlung" ist nach Ansicht des EuGH als autonomer Begriff anzusehen, der sich auf alle Klagen bezieht, mit denen eine Schadenshaftung geltend gemacht wird und die nicht an einen "Vertrag" im Sinne von Art 5 Nr 1 anknüpfen.
RS0109739 Rechtssatz 24.02.1998Zivilrecht
Diese Zuständigkeitsnorm bezieht sich auf alle Klagen, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird, die nicht an einen "Vertrag" im Sinn des Art 5 Z 1 LGVÜ anknüpft. Der Kläger hat darzutun, dass er durch Tun oder Unterlassen des Bekla …
RS0115357 Rechtssatz 29.05.2001Zivilrecht
Der EuGH definiert Klagen aus "unerlaubten Handlungen" als Klagen, "mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen 'Vertrag' im Sinne des Art 5 Z 1 anknüpfen". Darunter fallen insbesondere auch Ansprüche aus unlaute …
RS0116404 Rechtssatz 15.01.2002Zivilrecht
Was die sogenannten "doppelrelevanten Tatsachen" betrifft, also jene, aus denen sowohl die internationale Zuständigkeit als auch die Begründetheit des Anspruchs erfolgt, muss die Schlüssigkeit des Klagevorbringens ausreichen, um nicht die Zuständigkeitsprüf …
RS0119142 Rechtssatz 06.07.2004Zivilrecht
Bei Distanzdelikten kann sowohl am Handlungsort als auch am Erfolgsort geklagt werden; als Erfolgsort kommt aber nur jener Ort in Betracht, an dem sich die Schädigung zuerst auswirkt. Folgewirkungen auf Person oder Vermögen des Geschädigten lassen dessen Si …
RS0127612 Rechtssatz 19.01.2012Zivilrecht
Für die Anwendung des Art 5 Nr 3 EuGVVO ist die Person des Klägers oder des Beklagten unerheblich.
RS0127998 Rechtssatz 10.07.2012Zivilrecht
Bei behaupteten Markenrechtseingriffen im Internet hängt die Zuständigkeit des Registerstaats nicht davon ab, ob die Eingriffshandlung oder die sonstige Geschäftstätigkeit des belangten Unternehmens einen besonderen (ausreichenden) Bezug zu diesem Staat auf …