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Entscheidung 4 Ob 44/21f×

Entscheidung 4 Ob 44/21f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0081567 Rechtssatz 18.01.1996Zivilrecht
Die Bestimmung des § 483 Abs 3 ZPO, wonach unter anderem bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes die Klage, soweit sie Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, zurückgenommen werden kann, wenn gleichzeitig auf den Anspruch verzichtet wird, ist gemäß § 51 …
RS0106421 Rechtssatz 12.12.1996Zivilrecht
Bei Klagsrücknahme während des Rechtsmittelverfahrens werden auch die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos (Ablehnung von Oberlandesgericht Wien in EvBl 1991/183). Da bei Rücknahme der Klage für die Kostenersatzpflicht in erster Linie die Parte …
RS0114549 Rechtssatz 19.12.2000Zivilrecht
In analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO ist für den Fall der rückwirkenden Zurückweisung eines Unterhaltserhöhungsantrages Wirkungslosigkeit der über den Erhöhungsantrag bereits gefassten Beschlüsse festzustellen.
RS0120298 Rechtssatz 08.11.2005Zivilrecht
Wird der Sicherungsantrag im Revisionsrekursverfahren zurückgezogen, so ist die Rücknahme des Sicherungsantrags zur Kenntnis zu nehmen und es ist auszusprechen, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen wirkungslos sind. Ein Kostenzuspruch setzt einen Kosten …
RS0133717 Rechtssatz 22.06.2021Zivilrecht
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: I. Ist der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ in Art 3 Abs 1 Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 200 …