Rechtssatz RS0114549
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0114549
Entscheidungsdatum
09.01.2023
Rechtssatz
In analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO ist für den Fall der rückwirkenden Zurückweisung eines Unterhaltserhöhungsantrages Wirkungslosigkeit der über den Erhöhungsantrag bereits gefassten Beschlüsse festzustellen.In analoger Anwendung des Paragraph 483, Absatz 3, ZPO ist für den Fall der rückwirkenden Zurückweisung eines Unterhaltserhöhungsantrages Wirkungslosigkeit der über den Erhöhungsantrag bereits gefassten Beschlüsse festzustellen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 270/00p
Entscheidungstext OGH 19.12.2000 1 Ob 270/00p
- 1 Ob 38/02y
Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 38/02y
Ähnlich; Beisatz: § 483 Abs 3 ZPO ist im Verfahren außer Streitsachen auch auf die Einschränkung eines Begehrens im Zuge des Rechtsmittelverfahrens (hier Einschränkung eines Begehrens auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen) anzuwenden. Im Revisionsrekursverfahren sind demnach die Beschlüsse der Vorinstanzen im Umfang der Einschränkung als wirkungslos festzustellen. (T1)
- 10 Ob 81/04s
Entscheidungstext OGH 23.11.2004 10 Ob 81/04s
Vgl auch; Beisatz: Aus Anlass eines absolut unzulässigen Rechtsmittels kann der Oberste Gerichtshof den Ausspruch über die teilweise Wirkungslosigkeit der Entscheidungen der Vorinstanzen nicht nachholen. (T2)
- 2 Ob 36/09x
Entscheidungstext OGH 28.01.2010 2 Ob 36/09x
Vgl; Beisatz: Siehe nunmehr § 11 Abs 1 AußStrG 2005. (T3)
Beisatz: Gemäß § 11 Abs 1 AußStrG ist die Wirkungslosigkeit der Beschlüsse der Vorinstanzen festzustellen. Über den Revisionsrekurs ist nicht zu entscheiden. (T4)
- 4 Ob 103/18b
Entscheidungstext OGH 29.05.2018 4 Ob 103/18b
Vgl
- 10 Ob 31/18h
Entscheidungstext OGH 17.07.2018 10 Ob 31/18h
Vgl auch; Beis wie T4
- 4 Ob 44/21f
Entscheidungstext OGH 09.01.2023 4 Ob 44/21f
Vgl; Beisatz: Hier: Sicherungsantrag. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114549
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2023
Dokumentnummer
JJR_20001219_OGH0002_0010OB00270_00P0000_002