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Entscheidung 4 Ob 49/23v×

Entscheidung 4 Ob 49/23v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0078352 Rechtssatz 29.02.1956Zivilrecht
Der Beurteilung eines Werbetextes sind nicht einzelne Teile für sich, sondern der Text in seiner Gesamtheit zu unterziehen.
RS0078396 Rechtssatz 16.06.1987Zivilrecht
Für die Relevanz der Irreführung reicht es aber schon aus, dass die Bezugnahme auf die geographische Herkunft geeignet ist, einen nicht unerheblichen Teil der umworbenen Abnehmer bei seiner Auswahlüberlegung irgendwie zu beeinflussen. - "Whisky Saunders aus …
RS0078411 Rechtssatz 30.01.1990Zivilrecht
Eine als Kennzeichen verwendete geographische Herkunftsangabe ist in hohem Maße geeignet, die Ware zu individualisieren, insbesondere Gütevorstellungen und Preisvorstellungen zu erwecken, und deshalb für die Kaufentscheidung des Interessenten bedeutsam und …
RS0078470 Rechtssatz 21.02.1961Zivilrecht
Bei Prüfung der Frage, ob einer Angabe trotz sachlicher Richtigkeit etwas Unwahres entnommen werden kann und sie daher als unrichtige Angabe im Sinne des § 2 UWG zu gelten hat, kommt es auf die Verkehrsauffassung, das heißt den Eindruck, der sich beim flüch …
RS0078535 Rechtssatz 12.07.1994Zivilrecht
Von einem Blickfang wird gesprochen, wenn in einer Gesamtankündigung einzelne Angaben im Vergleich zu den sonstigen Angaben besonders herausgestellt sind; sie dürfen für sich allein genommen nicht zur Irreführung oder - bei einem nach § 9 UWG zu beurteilend …
RS0078542 Rechtssatz 15.11.1976Zivilrecht
Der Gesamteindruck ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Gesamtinhalt der Ankündigung, da der Gesamteindruck durch einzelne Teile der Ankündigung, die als Blickfang besonders herausgestellt sind, bereits entscheidend geprägt werden kann. In solchen Fällen …
RS0118488 Rechtssatz 20.01.2004Zivilrecht
Ein aufklärender Hinweis kann eine Täuschung durch eine mehrdeutige Werbeaussage nur verhindern, wenn er von den angesprochenen Verkehrskreisen auch wahrgenommen wird. Das setzt im Regelfall gleiche Auffälligkeit voraus. Gleiche Auffälligkeit ist nicht erst …
RS0124471 Rechtssatz 18.11.2008Zivilrecht
Eine Irreführung durch das Unterbleiben bestimmter Informationen über das beworbene Produkt setzt voraus, dass der Unternehmer für das geschäftliche Verhalten eines Durchschnittsverbrauchers bedeutsame Umstände verschwieg, die Letzterer benötigt hätte, um i …
RS0124472 Rechtssatz 18.11.2008Zivilrecht
Für die Irreführung durch Unterlassen kommt es danach nunmehr - abgesehen von den allgemeinen Kriterien (Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände, durchschnittlicher Verbraucher etc) - darauf an, a) ob wesentliche Umstände verschwiegen werden, die der …