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Entscheidung 4 Ob 50/11y×

Entscheidung 4 Ob 50/11y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022913 Rechtssatz 02.03.1977Zivilrecht
Eine Unterlassung ist dann für den Schadenserfolg kausal, wenn die Vornahme einer bestimmten aktiven Handlung das Eintreten des Erfolges verhindert hätte.
RS0026135 Rechtssatz 15.07.1993Zivilrecht
Ein strenger Maßstab ist an die Sorgfalt anzulegen, die die Bank bei Effektengeschäften gegenüber dem Kunden anzuwenden hat, darf doch der Kunde darauf vertrauen, dass die Bank über spezifisches Fachwissen im Wertpapierhandel verfügt, aber auch darauf, dass …
RS0029601 Rechtssatz 21.02.1967Zivilrecht
Zur Frage der Aufklärungspflicht der Kreditinstitute dem Kunden gegenüber (Fehlinvestition durch Bankvermittlung).
RS0036035 Rechtssatz 27.01.1965Zivilrecht
Auch wenn ein Rekurs im Endergebnis ohne Erfolg geblieben ist, sind die Rekurskosten als weitere Verfahrenskosten zu erklären, wenn das Rechtsmittel die Klärung irgendeiner weiteren Frage bewirkt hat (so schon 2 Ob 463/57 = EvBl 1958/28).
RS0119752 Rechtssatz 20.01.2005Zivilrecht
§ 13 Z 3 und 4 WAG schreibt damit die schon bisher von der Rechtsprechung (RS0026135; RS0027769) und Lehre zu Effektengeschäften insbesondere aus culpa in contrahendo, positiver Forderungsverletzung und dem Beratungsvertrag abgeleiteten Aufklärungspflichten …
RS0120108 Rechtssatz 28.04.2005Zivilrecht
Der Depotvertrag als solches umfasst die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Wie jeder Verwalter hat aber auch die Bank als Verwalterin der Wertpapiere ihres Kunden die daraus erzielten Erträge, hier insbesondere aus der Einlösung der Anleihe sowie …
RS0123045 Rechtssatz 07.11.2007Zivilrecht
Sich „um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen" beinhaltet vor allem auch die Verpflichtung Kunden Retrozessionsvereinbarungen („Kick-back"-Vereinbarungen) offenzulegen. Die durch eine Retrozessionsvereinbarung geschaffene Gefährdung der Kunden …
RS0123046 Rechtssatz 07.11.2007Zivilrecht
Die Informationserteilung hat dem Gebot vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Beratung zu genügen, durch die der Kunde in den Stand versetzt werden muss, die Auswirkungen seiner Anlageentscheidung zu erkennen. Sie hat aber auch in einer für den Kunden …
RS0127012 Rechtssatz 05.07.2011Zivilrecht
Hat sich ein Anlagerisiko verwirklicht, vor dem der Berater mangels Erkennbarkeit nicht warnen musste, so ist der Rechtswidrigkeitszusammenhang mit einer aus anderen Gründen mangelhaften Beratung dennoch zu bejahen, wenn diese Beratung und die darauf beruhe …
RS0127117 Rechtssatz 09.08.2011Zivilrecht
Das reine Depotgeschäft, bei dem die Bank ausschließlich die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere übernimmt (§ 1 Abs 1 Z 5 BWG), ist keine Dienstleistung, die den Wohlverhaltenspflichten der §§ 11 ff WAG 1997 unterliegt. Als Verwalterin fre …