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Entscheidung 5 Ob 109/13k×

Entscheidung 5 Ob 109/13k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0020593 Rechtssatz 01.08.1921Zivilrecht
Zulässigkeit der Einverleibung eines Afterbestandrechtes auf einem einverleibten Bestandrechte.
RS0060878 Rechtssatz 15.05.1974Zivilrecht
Gemäß § 94 Abs 1 GBG hat das Grundbuchsgericht das Ansuchen und dessen Beilagen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Es darf eine grundbücherliche Eintragung unter anderem nur dann bewilligen, wenn das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden b …
RS0117163 Rechtssatz 27.08.2002Zivilrecht
Schon aus der Urfassung des § 2 Abs 1 MRG ist zu schließen, dass die Vermietung eines Superädifikats durch dessen Eigentümer Hauptmietrechte verschafft.
RS0118470 Rechtssatz 21.10.2003Zivilrecht
Es ist auch ohne ausdrückliche Regelung (hinsichtlich Servituten vgl § 12 Abs 2 GBG) zulässig, auf der gesamten Liegenschaft ein Bestandrecht einzuverleiben, das sich nur auf ein bestimmtes Grundstück erstreckt.
RS0119604 Rechtssatz 14.12.2004Zivilrecht
Die Vorschrift des § 12 Abs 2 GBG, nach der Dienstbarkeiten, die auf bestimmte räumliche Grenzen beschränkt sein sollen, genau bezeichnet werden müssen, hat grundbuchsrechtliche Bedeutung und mag die jeweils vorgenommene Beschreibung des Umfangs der Dienstb …
RS0128266 Rechtssatz 06.09.2012Zivilrecht
Gemäß § 89c Abs 5 Z 1 GOG idF BGBl I 2012/26 sind Rechtsanwälte nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist wie ein Formmangel zu behandeln, der zu verbessern …