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Entscheidung 5 Ob 117/20x×

Entscheidung 5 Ob 117/20x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005764 Rechtssatz 14.01.1956Undefined
Dem Außerstreitverfahren (und dem Rückstellungsverfahren) ist die Bestimmung des § 234 ZPO fremd, ein Wechsel in der Parteistellung vor Schluss des Verfahrens erster Instanz ist daher zu beachten.
RS0005786 Rechtssatz 12.11.1985Zivilrecht
Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Außerstreitverfahren.
RS0060192 Rechtssatz 31.05.1994Zivilrecht
Das in § 1 Abs 1 WEG als dingliches Recht definierte Wohnungseigentumsrecht stellt auf das Miteigentum an einer einzelnen Liegenschaft ab. Das Wohnungseigentumsobjekt kann nur physischer Teil einer bestimmten als Grundbuchskörper individualisierten Liegensc …
RS0082865 Rechtssatz 04.03.1981Zivilrecht
Unter Liegenschaft im Sinne des § 1 Abs 1 WEG 1975 ist der einzelne Grundbuchskörper zu verstehen.
RS0083100 Rechtssatz 21.06.1988Zivilrecht
Im Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 5 WEG kommt allen jeweiligen Miteigentümern Parteistellung zu; die Parteistellung beginnt (im Geltungsbereich des Eintragungsgrundsatzes) mit dem Zeitpunkt der Eintragung als Miteigentümer im Grundbuch und endet mit der Löschu …
RS0083106 Rechtssatz 29.01.1991Zivilrecht
Zwar kommt die Parteistellung den jeweiligen Eigentümern entsprechend ihrer grundbücherlichen Eintragung zu, doch erfordert dies nicht eine ständige Aktualisierung der Anführung der Parteien im Kopf der Entscheidung, wenn durch die Beachtung der in § 26 Abs …
RS0083185 Rechtssatz 12.11.1985Zivilrecht
Durch die Veräußerung des Miteigentumsanteils samt Wohnungseigentum geht die Legitimation zur Antragstellung nach §§ 13 Abs 2, 26 Abs 1 Z 2 WEG verloren. Der Außerstreitrichter ist im Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG verpflichtet, von Amts wegen alle jewei …
RS0111284 Rechtssatz 24.11.1998Zivilrecht
Die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objektes erfordert die bauliche Abgeschlossenheit nach allen Seiten und ist ansonsten nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen.