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Entscheidung 5 Ob 168/24b×

Entscheidung 5 Ob 168/24b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016317 Rechtssatz 07.07.1978Zivilrecht
Bei einem durch Drittfinanzierung erfolgten Kauf steht bei Wandlung des Kaufvertrages das Rückforderungsrecht des Käufers nur gegenüber dem Drittfinanzierer zu , nicht aber unmittelbar gegenüber dem Verkäufer .
RS0016423 Rechtssatz 21.03.1985Zivilrecht
Nach nunmehr überwiegender Lehre und Rechtsprechung kann eine Verurteilung zur Leistung selbst im Falle der nachträglichen selbstverschuldeten subjektiven Leistungsunmöglichkeit nicht mehr erfolgen, wenn sich der Dritte endgültig weigert die für die ordnung …
RS0018446 Rechtssatz 04.04.1951Zivilrecht
Unmöglichkeit der Leistung liegt bei einer obligatorischen Verpflichtung zur Herausgabe einer Sache nicht schon im Nichtbesitz der Sache. Nach herrschender Lehre verwandelt sich ein Herausgabeanspruch, dessen Erfüllung durch einen vom Schuldner zu vertreten …
RS0032502 Rechtssatz 28.10.1975Zivilrecht
Ein Neuerungsvertrag im Sinne des § 1376 ff ABGB kommt zustande, wenn nach dem Willen der vertragschließenden Parteien das ursprüngliche Schuldverhältnis durch Änderung des Rechtsgrundes oder des Hauptgegenstandes durch ein neues ersetzt wird, in dem sie mi …
RS0053157 Rechtssatz 22.02.1995Zivilrecht
Dem österreichischen Recht ist eine gewillkürte Prozessstandschaft (= Prozessführung im eigenen Namen über fremdes Recht) fremd. Da die Klagebefugnis nicht ohne den zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Anspruch abgetreten werden kann, ist eine (stille) Z …
RS0135514 Rechtssatz 23.09.2025Zivilrecht
Da der (Richtlinien-)Gesetzgeber nur von einer typisierten Betrachtung ausgehen kann, kommen die verbraucherrechtlichen Schutzbestimmungen des FAGG und der zugrunde liegenden Verbraucherrechte-Richtlinie mangels gesetzlicher Einschränkungen auch dann zur An …
RS0135515 Rechtssatz 23.09.2025Zivilrecht
Ein persönlicher Kontakt zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer oder einer in dessen Namen oder Auftrag handelnden Person (im Sinn von deren gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit) in der Phase der Anbahnung des Vertrags steht der Qualifikation eines …