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Entscheidung 5 Ob 178/20t×

Entscheidung 5 Ob 178/20t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014374 Rechtssatz 10.11.1976Zivilrecht
Die nachträgliche Zurechnung vollmachtslosen Handelns im Falle schlüssiger Genehmigung setzt voraus, dass entweder der Vertreter oder der Dritte nach den Umständen des Falles darauf vertrauen durfte und auch darauf vertraut hat, der vollmachtslos Vertretene …
RS0014717 Rechtssatz 16.12.1981Zivilrecht
Die in Organisationsvorschriften von juristischen Personen öffentlichen Rechts (hier: Verein) enthaltenen Handlungsbeschränkungen der zur Vertretung berufenen Organe sind auch im Außenverhältnis wirksam, derartige Beschränkungen sollen nicht zuletzt auch di …
RS0014720 Rechtssatz 25.11.1959Zivilrecht
Zu den in dieser Gesetzesstelle genannten, unter der besonderen Vorsorge der öffentlichen Verwaltung stehenden Gemeinden sind auch die anerkannten Religionsgemeinschaften zu zählen. Was zur Gültigkeit eines Vertrages mit ihnen erforderlich ist, muß demnach …
RS0038563 Rechtssatz 03.04.1986Zivilrecht
Ein gemäß Art XIII § 2 Abs 1 Konkordat 1933 zum Abschluss von Rechtsgeschäften Vertretungsbefugter kann sich nach staatlichem wie nach kirchlichem Recht dabei eines Stellvertreters bedienen. Dieser kann allerdings nur so weit bevollmächtigt werden, als die …
RS0038784 Rechtssatz 08.05.1974Zivilrecht
Die innerstaatliche, aber auch die völkerrechtliche Geltung des Konkordates 1933 ist nicht mehr strittig. Die Frage, ob ein Vertrag der Zustimmung der zuständigen Kirchenbehörde bedarf und ob sodann die Zustimmung des Bischofs oder des Papstes einzuholen is …
RS0054319 Rechtssatz 03.04.1986Zivilrecht
Aus den Bestimmungen der can 1530, 1533 codex iuris canonicae ergibt sich der sogenannte weite Alienationsbegriff. Auch der Abschluss eines den mietengesetzlichen Bestimmungen des Jahres 1975 unterliegenden Bestandvertrages ist ebenso dem kirchenrechtlichen …
RS0125514 Rechtssatz 15.12.2009Zivilrecht
Damit die Vorteilszuwendung als Genehmigung wirkt, muss der Geschäftsherr davon wissen, dass in seinem Namen kontrahiert wurde und dass der Vorteil aus diesem Geschäft stammt, das er nunmehr will. Eine Genehmigungserklärung eines Vereins müsste allerdings d …