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Entscheidung 5 Ob 193/12m×

Entscheidung 5 Ob 193/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011841 Rechtssatz 30.06.1992Zivilrecht
Dem Fruchtgenussberechtigten kommt anstelle des mit dem Fruchtgenuss belasteten Miteigentümers das ausschließliche Recht auf Ausübung der Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse zu; er kann daher auch einen Antrag nach § 15 Abs 1 Z 2 WEG über die Bildung, Erhöh …
RS0011855 Rechtssatz 30.01.1958Zivilrecht
Dem Fruchtnießer eines ideellen Teiles der Sache stehen hinsichtlich der Benützung und Verwaltung der gemeinsamen Sache jene Rechte zu, die sonst dem Eigentümer zustünden. Er allein ist daher gegebenenfalls neben Miteigentümer zur Kündigung legitimiert.
RS0011877 Rechtssatz 18.02.1987Zivilrecht
Dem Fruchtnießer stehen als Rechtsbesitzer alle Nutzungsbefugnisse und Verwaltungsbefugnisse und damit auch das Recht zur Vermietung und Verpachtung der Sache zu.
RS0020270 Rechtssatz 01.12.1954Zivilrecht
Giltigkeit eines vom Nichteigentümer als Bestandgeber abgeschlossenen Bestandvertrages. Der Umstand, daß der Verwahrer, Prekarist, Mieter oder Pächter nicht berechtigt ist, die ihm in Verwahrung oder in Bestand gegebene oder geliehene Sache zu vermieten, ha …
RS0070564 Rechtssatz 14.01.1992Zivilrecht
Für das Begehren auf Überprüfung des Mietzinses auf seine gesetzliche Zulässigkeit (§ 37 Abs 1 Z 8 MRG) und den sich daraus allenfalls ergebenden Rückforderungsanspruch (§ 37 Abs 4 MRG) ist grundsätzlich der am Mietvertrag als Vermieter beteiligte Vertragsp …
RS0113013 Rechtssatz 25.01.2000Zivilrecht
Das für die Ausstattungskategorie B voraussetzende Vorhandensein von (eigenem) Vorraum und Küche beziehungsweise Kochnische ist nicht erfüllt, wenn ein unmittelbar vom Stiegenhaus betretbarer Vorraum von nur 4 Quadratmetern Größe auch mit einer "Küchenzeile …