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Entscheidung 5 Ob 202/20x×

Entscheidung 5 Ob 202/20x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0027370 Rechtssatz 28.03.1990Zivilrecht
Der Ersatzanspruch des Verletzten geht stets im Ausmaß einer kongruenten Versicherungsleistungsverpflichtung auf den Sozialversicherungsträger über (hier: Hilflosenzuschuß). Bei der Ermittlung des Betrages, auf den der Geschädigte dem Schädiger gegenüber An …
RS0031415 Rechtssatz 03.12.1952Zivilrecht
Das Schmerzengeld kann nur nach § 273 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles, der körperlichen und seelischen Schmerzen sowie der Art und Schwere der Verletzung nach freier Überzeugung des Richters festgesetzt werden, nicht aber tagw …
RS0041990 Rechtssatz 16.04.1964Zivilrecht
Die Legalzession und das Quotenvorrecht eines ausländischen Sozialversicherungsträgers sind nicht von Amts wegen, sondern nur auf Grund eines in erster Instanz erhobenen Einwandes seitens des geklagten Ersatzpflichtigen zu berücksichtigen. Ein diesbezüglich …
RS0044273 Rechtssatz 04.10.1983Zivilrecht
Prozessrecht; außerordentliche Revision nicht angenommen: Umfang der prozessualen Wirkung einer Klagerücknahme unter Anspruchsverzicht.
RS0084869 Rechtssatz 16.04.1964Zivilrecht
Die Legalzession zugunsten des Sozialversicherungsträgers und dessen Quotenvorrecht (nach der nunmehr einheitlichen Berechnungsmethode) können im Direktprozesse des Geschädigten gegen den Ersatzpflichtigen nur dann berücksichtigt werden, wenn in dieser Hins …
RS0122867 Rechtssatz 15.11.2007Zivilrecht
Das Pflegegeld ist sachlich kongruent zu dem Anspruch auf Ersatz der Pflegekosten.
RS0129365 Rechtssatz 27.03.2014Zivilrecht
Der in erster Instanz ausgesprochene Kostenvorbehalt nach § 52 Abs 1 ZPO erfasst nur die vom Prozesserfolg in der Hauptsache abhängigen Kosten und steht der Kostenentscheidung im Zwischenstreit nicht entgegen. Dass sich § 52 Abs 3 ZPO nur auf die mit der En …