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Entscheidung 5 Ob 238/18p×

Entscheidung 5 Ob 238/18p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011520 Rechtssatz 17.09.1991Zivilrecht
Die Belastung des Mindestanteils mit einer Grunddienstbarkeit ist nur soweit möglich, als sich ihr Ausübungsbereich auf das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht des WE beschränkt. Das bloße Mitbenützungsrecht des Wohnungseigentümers an allgemeinen …
RS0081766 Rechtssatz 14.09.1995Zivilrecht
Das Wohnungseigentum ist die untrennbare Verbindung eines ideellen Miteigentumsanteils mit einem servitutsähnlichen Nutzungsrecht an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt.
RS0082754 Rechtssatz 17.09.1991Zivilrecht
Dem WEG kommt im Rahmen seines Alleinverfügungsrechtes auch das Recht zu, seinen Anteil mit Dienstbarkeiten zu belasten. Dies gilt nicht nur für persönliche Dienstbarkeiten, wie zum Beispiel das Wohnrecht, sondern grundsätzlich auch für Realservituten. Gera …
RS0122304 Rechtssatz 13.07.2007Zivilrecht
Das österreichische Sachenrecht sieht eine Eigentümerservitut nicht vor; eine solche kann daher nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
RS0126482 Rechtssatz 02.12.2010Zivilrecht
Ein ideeller Miteigentümer kann keine Grunddienstbarkeit erwerben, und ein ideeller Miteigentumsanteil kann als solcher nicht herrschendes Gut sein.
RS0132020 Rechtssatz 21.12.2017Zivilrecht
Durch den Mindestanteil wird ‑ wie im schlichten Miteigentum ‑ der Miteigentumsanteil im Verhältnis zum Ganzen ausgedrückt, sodass auch im Wohnungseigentum die Konstruktion über das ideelle Miteigentum im Vordergrund steht. Damit kommt der Grundsatz der Unt …