Rechtssatz RS0132020
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132020
Entscheidungsdatum
25.04.2019
Rechtssatz
Durch den Mindestanteil wird ‑ wie im schlichten Miteigentum ‑ der Miteigentumsanteil im Verhältnis zum Ganzen ausgedrückt, sodass auch im Wohnungseigentum die Konstruktion über das ideelle Miteigentum im Vordergrund steht. Damit kommt der Grundsatz der Unteilbarkeit von Grunddienstbarkeiten insoweit zum Tragen, als auch ein Mindestanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, im Verhältnis zu einer fremden Liegenschaft nicht herrschendes Gut sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0132020
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2019
Dokumentnummer
JJR_20171221_OGH0002_0050OB00217_17Y0000_001