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Entscheidung 5 Ob 217/17y×

Entscheidung 5 Ob 217/17y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011520 Rechtssatz 17.09.1991Zivilrecht
Die Belastung des Mindestanteils mit einer Grunddienstbarkeit ist nur soweit möglich, als sich ihr Ausübungsbereich auf das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht des WE beschränkt. Das bloße Mitbenützungsrecht des Wohnungseigentümers an allgemeinen …
RS0041056 Rechtssatz 11.05.1978Zivilrecht
Das Begehren auf Einverleibung von Miteigentum gegenüber einem solchen auf Begründung von Wohnungseigentum stellt ein aliud dar.
RS0043707 Rechtssatz 31.08.1994Zivilrecht
Ist die Rechtsrüge in der Revision zulässig ausgeführt und eine erhebliche Rechtsfrage releviert, ist die rechtliche Beurteilung der zweiten Instanz ohne Beschränkung auf die vom Rechtsmittelwerber in seiner vom Gericht zweiter Instanz für zulässig erklärte …
RS0081766 Rechtssatz 14.09.1995Zivilrecht
Das Wohnungseigentum ist die untrennbare Verbindung eines ideellen Miteigentumsanteils mit einem servitutsähnlichen Nutzungsrecht an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt.
RS0082754 Rechtssatz 17.09.1991Zivilrecht
Dem WEG kommt im Rahmen seines Alleinverfügungsrechtes auch das Recht zu, seinen Anteil mit Dienstbarkeiten zu belasten. Dies gilt nicht nur für persönliche Dienstbarkeiten, wie zum Beispiel das Wohnrecht, sondern grundsätzlich auch für Realservituten. Gera …
RS0106354 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, an seinem Anteil dingliche Rechte zu begründen; er kann somit auch an seiner Eigentumswohnung ein Wohnungsrecht einräumen.
RS0110336 Rechtssatz 25.06.1998Zivilrecht
Miteigentum verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung stellt gegenüber schlichtem Miteigentum, selbst wenn eine Benützungsregelung bestanden haben sollte, nicht nur eine qualitative, auszugleichende Verbesserung, sondern e …
RS0126482 Rechtssatz 02.12.2010Zivilrecht
Ein ideeller Miteigentümer kann keine Grunddienstbarkeit erwerben, und ein ideeller Miteigentumsanteil kann als solcher nicht herrschendes Gut sein.
RS0132020 Rechtssatz 21.12.2017Zivilrecht
Durch den Mindestanteil wird ‑ wie im schlichten Miteigentum ‑ der Miteigentumsanteil im Verhältnis zum Ganzen ausgedrückt, sodass auch im Wohnungseigentum die Konstruktion über das ideelle Miteigentum im Vordergrund steht. Damit kommt der Grundsatz der Unt …