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Entscheidung 5 Ob 239/13b×

Entscheidung 5 Ob 239/13b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007081 Rechtssatz 30.04.1991Zivilrecht
Der Ausspruch des Rekursgerichtes, ob der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 50000,-- S übersteigt, ist gemäß § 13 Abs 3 AußStrG, § 126 Abs 1 GBG unanfechtbar und bindend, sofern nicht zwingende Bewertungsvorschriften (§ 13 Abs 2 Satz 1 AußStrG, § …
RS0007570 Rechtssatz 22.03.1962Zivilrecht
Die Entscheidung, ob eine im Grundbuch eingetragene fideikommissarische Substitution erloschen ist, steht nicht dem Grundbuchsgericht, sondern dem Abhandlungsgericht als Substitutionsbehörde zu.
RS0008646 Rechtssatz 05.04.1988Zivilrecht
Ergeben sich weder aus der Einantwortungsurkunde noch aus dem Grundbuch Verfügungsbeschränkungen des mit einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest belasteten Vorerben, ist ein Amtszeugnis iSd § 281 AußStrG nicht erforderlich.
RS0008647 Rechtssatz 05.04.1988Zivilrecht
Die Frage eines allfälligen Rechtsmißbrauchs durch die Verfügung des Vorerben zum Nachteil des Nacherben (auf den Überrest) ist weder vom Grundbuchsgericht noch vom Abhandlungsgericht zu prüfen.
RS0012537 Rechtssatz 06.05.1970Zivilrecht
Das ABGB enthält keine Bestimmungen über die Substitution auf den Überrest (bzw über den befreiten Vorerben). Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung wird aber nicht mehr bezweifelt. Das Wesen einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest besteh …
RS0012576 Rechtssatz 22.02.1947Zivilrecht
Eine fideikommissarische Substitution beschränkt die persönliche Fähigkeit des Eigentümers im Sinn des § 94 Z 2 GBG. Die Abweisung des Gesuches hat schon dann zu erfolgen, wenn begründete Bedenken gegen die Verfügungsfähigkeit des Eigentümers bestehen.
RS0046526 Rechtssatz 21.12.1953Zivilrecht
Als "Steuerschätzwert" kommt jetzt das entsprechende Vielfache (BGBl 1952/108) des Einheitswertes in Betracht. Hinsichtlich einer einzelnen Grundparzelle aus einer Liegenschaft besteht kein Einheitswert. Ein solcher kann auch nicht als der dem Flächenmaß en …
RS0060548 Rechtssatz 22.10.1991Zivilrecht
Die materiellrechtliche Wirksamkeit jener Eintragung, mit der die begehrte Grundbuchshandlung kollidiert, ist im Bewilligungsverfahren nicht zu prüfen.
RS0060685 Rechtssatz 27.08.1991Zivilrecht
Der Grundbuchsrichter darf seine Entscheidung nur nach dem Grundbuchsstand und den ihm vorliegenden Urkunden fällen (ZBl 1927/226).
RS0123405 Rechtssatz 27.03.2008Zivilrecht
Ein fälschlicherweise gestellter Antrag einer Partei auf Abänderung des Ausspruchs über die Unzulässigkeit der Revision, verbunden mit der ordentlichen Revision, ist in eine außerordentliche Revision nach § 505 Abs 4 ZPO umzudeuten (so schon 2 Ob 194/01w; 2 …