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Entscheidung 5 Ob 52/14d×

Entscheidung 5 Ob 52/14d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013236 Rechtssatz 29.08.1979Zivilrecht
Eine Zivilteilung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Naturalteilung nicht möglich ist. Ein Klagebegehren auf Zivilteilung ist daher abzuweisen, wenn eine Naturalteilung möglich ist.
RS0060945 Rechtssatz 26.01.1982Zivilrecht
1. Ein Wohnhaus ist ein Gebäude, das vorwiegend Wohnungen enthält. 2. Eine Wohnung ist ein selbständiger und abgeschlossener Teil eines Gebäudes, der geeignet ist, der Befriedigung des individuellen Wohnbedürfnisses einer einzelnen Person oder einer durch e …
RS0069338 Rechtssatz 09.07.1992Zivilrecht
Als selbständige Wohnung im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG ist ein nach der Verkehrsauffassung selbständiger und in sich baulich abgeschlossener Teil eines Gebäudes zu verstehen, der geeignet ist, der Befriedigung eines individuellen Wohnungsbedürfnisses von M …
RS0082865 Rechtssatz 04.03.1981Zivilrecht
Unter Liegenschaft im Sinne des § 1 Abs 1 WEG 1975 ist der einzelne Grundbuchskörper zu verstehen.
RS0101771 Rechtssatz 30.04.1996Zivilrecht
Da der Gesetzgeber die in § 2 Abs 2 Z 2 WEG vorgesehene Möglichkeit der Wohnungseigentumsbegründung als Art der Naturalteilung versteht, die jedem Miteigentümer einen realen Anteil an der gemeinsamen Sache verschaffen müsste, hat auch die gerichtliche Wohnu …
RS0106352 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Bei der Einräumung von Wohnungseigentum handelt es sich um eine Sonderform der Naturalteilung. Es steht der Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen, dass ein bereits verbüchertes Wohnrecht zu übernehmen ist.