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Entscheidung 5 Ob 60/23v×

Entscheidung 5 Ob 60/23v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014770 Rechtssatz 11.03.1953Zivilrecht
Im Falle eines nach § 871 ABGB beachtlichen wesentlichen Irrtums hat der Irregeführte die Wahl, einen objektiv vorhandenen wesentlichen Irrtum wie einen unwesentlichen zu behandeln und an der Stelle der Aufhebung des Vertrages nach § 872 ABGB vom Urheber de …
RS0016237 Rechtssatz 07.09.1978Zivilrecht
Vertragsanpassung ist nur bei einem unwesentlichen Irrtum und nur dann möglich, wenn der Gegner im Zeitpunkt des Kontrahierens hypothetisch den Willen gehabt hätte, gegebenenfalls auch zu den Bedingungen, die der andere Teil nunmehr durchzusetzen bestrebt i …
RS0016262 Rechtssatz 28.06.1988Zivilrecht
Die Geltendmachung der Anpassung eines Kaufvertrages wegen eines unwesentlichen Geschäftsirrtums (§ 872 ABGB) erfordert nicht nur die Behauptung der konkreten unrichtigen Vorstellung von der Wirklichkeit und einer der im § 871 Abs 1 ABGB genannten Anfechtun …
RS0016561 Rechtssatz 05.04.1972Zivilrecht
Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung sind nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs (§ 914 ABGB) auszulegen (vgl SZ 31/57). Bei einem Haftungsausschluss für die Dauer der Garantiefrist muss der Partei …
RS0018561 Rechtssatz 06.11.1986Zivilrecht
Verzichtserklärungen sind im Zweifel restriktiv auszulegen. Ein Gewährleistungsausschluss für Baumängel darf nicht auch auf Rechtsmängel erstreckt werden.
RS0018564 Rechtssatz 22.09.1971Zivilrecht
Ein vertraglicher Verzicht auf Gewährleistungsansprüche ist auch wegen verborgener Mängel zulässig.